Bei der Desinfektion von Händen und Haut ist neben der hygienischen Desinfektionswirkung auch die gute Hautverträglichkeit ausschlaggebend, denn geschädigte Haut ist nicht mehr desinfizierbar. Hände- und Hautdesinfektion erfolgt in der Regel mit sog. Einreibe-Präparaten, bei denen als Wirkstoff Alkohol verwendet wird.
Mittel zur Desinfektion der Hände und der Haut unterliegen dem Arzneimittelgesetz und damit vor ihrer Zulassung einer strengen pharmakologisch-toxischen Prüfung.