Laut BG-Vorschrift müssen Laboratorien und gefährdete Betriebsstätten über eine Notdusche verfügen, die den ganzen Körper sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten kann. Das verwendete Wasser sollte Trinkwasserqualität haben. Notduschen sind mindestens einmal monatlich auf Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit zu prüfen.
Im Notfall können Körper- und Augenduschen von entscheidender Bedeutung sein. Sie spenden sofort Wasser als „Erste Hilfe“. Durch den Anschluss an das Trinkwassernetz steht fast unbegrenzte Menge Dekontaminationsflüssigkeit zur Verfügung.