Sicherheits-Kennzeichnung – Auszug aus der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A8
„Eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung muss eingesetzt werden, wenn Risiken oder Gefahren für den Beschäftigten, trotz anderer arbeitsorganisatorischer Maßnahmen, verbleiben.“
Bitte vergessen Sie bei Ihrer Bestellung nicht die dazugehörigen Klebepunkte zur Befestigung der Schilder. Diese finden Sie in der Kategorie Zubehör.