Arbeitsschutz & Persönliche Schutzausrüstung

WERO bietet Ihnen Sicherheit und Effizienz im Bereich Arbeitsschutz. Damit steigt auch das Wohlbefinden für die Menschen in Ihrem Unternehmen.

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Unsere Produkt-Empfehlungen aus dem Bereich Arbeitsschutz:

Feinstrickhandschuh WERO Allrounder, 12 Paar - Schwarz, 7
Grundfarbe: Schwarz | Größe: 7
Der Montagehandschuh WERO Allrounder ist der ideale Begleiter für die tägliche Arbeit. Durch die PU-Beschichtung ist er in trockener, leicht fettiger und schmutziger Umgebung einsetzbar. Er ist leicht und flexibel und dank der Verfügbarkeit in unterschiedlichen Farben vielseitig verwendbar. Norm/Vorschrift EN 388 - 4.1.3.1.X. Einsatzbereich Industrie, Montage, Metallverarbeitung, Produktschutz, Qualitätskontrollen, Pharmabereich, Lebensmittelverarbeitung

Inhalt: 12 Paar (1,10 €* / 1 Paar)

13,16 €*
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Sofort verfügbar, Lieferzeit: 1-3 Tage

Paar
Feinstrickhandschuh WERO TipTop, 12 Paar - Weiß, 7
Grundfarbe: Weiß | Größe: 7
Der Feinstrickhandschuh WERO TipTop eignet sich besonders für Arbeiten bei denen Feingefühl gefordert wird. Seine helle Farbe macht Schmutz schneller sichtbar und das zu bearbeitende Werkstück wird vor Verunreinigungen geschützt. Er findet sich u. a. in der Elektroindustrie, der Mechatronik, aber auch in der Qualitätskontrolle oder im Laborbereich wieder. Norm/Vorschrift EN 388 - 0.0.3.X.X.EinsatzbereichFeinmechanik, Produktschutz, Qualitätskontrolle, Laborbereiche

Inhalt: 12 Paar (1,27 €* / 1 Paar)

15,22 €*
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Sofort verfügbar, Lieferzeit: 1-3 Tage

Paar
Lederhandschuh WERO Texas, 12 Paar - Beige, 9
Grundfarbe: Beige | Größe: 9
Der Lederhandschuh WERO Texas hat sich besonders für mittelschwere Arbeiten im Bauhandwerk oder allgemein im Handwerk bewährt. Zusätzlich findet er aber auch im Transport-, Lager- oder im Verpackungsgewerbe Anwendung. Dank der Fütterung der Innenhände kann er auch im Gartenbau und im Außenbereich eingesetzt werden.Norm/Vorschrift EN 388 - 2.1.4.2.X.EinsatzbereichAlle mittelschweren Arbeiten, Bauhandwerk, Handwerk allgemein, Transport-, Lager-, Verpackungsgewerbe, Gartenbau, Landwirtschaft, grobe Montagearbeiten

Inhalt: 12 Paar (3,86 €* / 1 Paar)

46,26 €*
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Sofort verfügbar, Lieferzeit: 1-3 Tage

Paar
WERO DuraLine® Nitril Einmal-Untersuchungshandschuh - Blau, M (7-8)
Grundfarbe: Blau | Größe: M (7-8)
Nitril Einmalhandschuhe: Besonders allergiearm Nitril Handschuhe sind vor allem im medizinischen Bereich, in der Industrie und in der Lebensmittelverarbeitung gefragt. Sie zeichnen sich durch ein weiches Tragegefühl aus und passen sich der Hand hervorragend an. Diese Einmalhandschuhe kommen den positiven Eigenschaften von Latex also besonders nah und sind noch dazu allergiearm. Nitril Handschuhe sind perfekt für Allergiker Nitril gehört zu den gängigsten Basismaterialien für Einmalhandschuhe. Die chemische Verbindung, die auch als Nitrilkautschuk bezeichnet wird, besteht hauptsächlich aus der Kombination von Stickstoff und Kohlenstoff. Naturlatex beinhaltet mehr als zweihundert Proteine, von denen einige durch die WHO als Allergene eingestuft wurden. Immer wieder kommt es beim Tragen der Einmalhandschuhe zu Latexallergien, die sich in Form von Hautreaktionen oder der Reizungen der Schleimhäute äußern. Nitril gilt als eine der alternativen allergiearmen synthetischen Verbindungen für Latex. Da sie zusätzlich einen hohen Tragekomfort bieten und so den Eigenschaften von Latexhandschuhen nahekommen, sind Nitril Einmalhandschuhe in einigen Berufszweigen mittlerweile die erste Wahl. Einmalhandschuhe aus Nitril: Besonderheiten und Einsatzgebiete Wir empfehlen unsere Nitril Einmalhandschuhe mit angerauten Fingerspitzen für folgende Bereiche: Lebensmittelindustrie Pflegebereich Bei sehr feinen Montage-Tätigkeiten Friseur und Kosmetik, beispielsweise beim Färben der Haare Zur Abfallentsorgung Medizinische Untersuchungen Im medizinischen Bereich, vor allem in der Ersten Hilfe und im Rettungswesen sowie in Pflegeberufen werden Handschuhe aus diesem Material oft täglich getragen. Der Grund: Sie verfügen über einen passgenauen Tragekomfort, liegen durch ihre Elastizität eng an der Hand an und sind besonders undurchlässig gegen Viren und Bakterien. Noch dazu sind sie – im Vergleich zu Latexhandschuhen – beständig gegenüber Ölen und Chemikalien wie beispielsweise Desinfektionsmittel. Auch im Lebensmittelbereich sind die Einmalhandschuhe aus Nitril sowohl in der Produktion als auch bei der Zubereitung und im Verkauf die erste Wahl. Die Modelle von WERO sind frei von gesundheitsschädlichen Weichmachern und sorgen für eine besonders gute Griffsicherheit, da sie an den Fingerspitzen angeraut sind – für ein optimales Tastempfinden. Noch dazu sind sie stoß- und reißfest. Anwendungsgebiete im Alltag Nitril Einmalhandschuhe können Sie jedoch nicht nur in den genannten professionellen Segmenten einsetzen, denn auch bei der Küchenarbeit leisten sie gute Dienste, nicht zuletzt wegen der Hygiene. Bei Hauterkrankungen sowie Lebensmittelallergien, aber ebenso bei Schnittwunden und beim manuellen Spülen von großen Geschirrmengen ist das Tragen unserer Nitril Handschuhe sehr hilfreich, um die Hände zu schützen. Vor dem Tragen der Handschuhe sollte sichergestellt sein, dass die Hände sauber und trocken sind. Während des Tragens lässt sich aber leider nicht vermeiden, dass die Haut schwitzt. Hier kann unsere Aktivin DrySkin Hautschutzlotion Abhilfe schaffen. Vor dem Tragen der Handschuhe angewendet, wird das Schwitzen deutlich reduziert. Um generell beanspruchte Haut optimal zu pflegen, empfehlen wir nach der Arbeit unsere Aktivin HappyHands Hautpflegelotion aufzutragen.Norm/VorschriftEN 374-5 - VirusEN 374-1 Typ B - K.P.T.StärkeStulpe: 0,06 mm Handfläche: 0,07 mm Fingerspitzen: 0,11mm

Inhalt: 100 Stk (0,19 €* / 1 Stk)

Varianten ab 21,02 €*
Ab
18,87 €*
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Sofort verfügbar, Lieferzeit: 1-3 Tage

WERO DuraLine® Latex Einmal-Untersuchungshandschuh - Beige, L (8-9)
Grundfarbe: Beige | Größe: L (8-9)
Zuverlässige, elastische Einmalhandschuhe aus Latex, ungepudert, 100 Stück in praktischer Spenderbox von WERO Norm/Vorschrift EN 374-1:2016 Typ B - K.P.T.EN 374-5:2016 - Virus Stärke Stulpe: 0,08 mm Handfläche: 0,10 mm Fingerspitzen: 0,11 mm Einsatzbereich Im Bereich der Ersten Hilfe, Rettungswesen, Lebensmittelbereich, Öffentlichen Einrichtungen

Inhalt: 100 Stk (0,18 €* / 1 Stk)

Varianten ab 19,44 €*
Ab
17,54 €*
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Sofort verfügbar, Lieferzeit: 1-3 Tage

Was ist Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, Bestimmungen und Mittel, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten während der Arbeit dienen. Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu fördern. Arbeitsschutzprodukte bzw. Persönliche Schutzausrüstung (PSA), wie bspw. Arbeitshandschuhe, Gehörschutzmittel oder Hygieneschutzkleidung, spielen hierbei eine entscheidende Rolle, indem sie individuell vor Gefahren schützen und eine sichere Arbeitsumgebung schaffen.

Warum ist Arbeitsschutz wichtig?

Ein effektiver Arbeitsschutz ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern dient auch der Prävention von Unfällen und Erkrankungen. Durch die Vermeidung von Arbeitsausfällen trägt er zur Produktivität des Unternehmens bei und schützt vor rechtlichen Konsequenzen. Zudem fördert ein hoher Standard im Arbeitsschutz die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden.

Das Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die rechtliche Grundlage für den Arbeitsschutz in Deutschland. Es verpflichtet Arbeitgeber, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten zu treffen. Dazu gehört die Bereitstellung geeigneter Arbeitsschutzprodukte, die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsschulungen und die Anpassung der Arbeitsbedingungen an die neuesten Sicherheitsstandards.

Die Pflicht der Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen

Eine zentrale Vorschrift des Arbeitsschutzgesetzes ist die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeber müssen systematisch alle potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz identifizieren und bewerten. Auf Basis dieser Beurteilung sind dann geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Auswahl und Bereitstellung adäquater Arbeitsschutzprodukte ist dabei ein wesentlicher Bestandteil, um Risiken effektiv zu minimieren.

Einführung in die persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Was ist persönliche Schutzausrüstung?

Persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA, ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und bezeichnet alle Ausrüstungen, die von Personen getragen oder benutzt werden, um sich vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Dies kann von einfachen Schutzhandschuhen über Schutzbrillen bis hin zu komplexen Geräten wie Atemschutzmasken reichen. Ihr Hauptzweck besteht darin, Verletzungen oder Gesundheitsschäden durch mechanische Einwirkungen, chemische Stoffe, thermische Risiken oder Strahlung zu verhindern.

Mittig eine Comic-Person mit Schutzausrüstung. Um die Person herum sind diverse Gebotszeichen mit Schutzausrüstung dargestellt.

Wichtige Gründe für die Nutzung von PSA

Die Verwendung von PSA ist aus mehreren Gründen von entscheidender Bedeutung:

  1. Schutz vor Verletzungen und Krankheiten: Die primäre Funktion besteht darin, den Träger vor potenziell lebensbedrohlichen Arbeitsbedingungen zu schützen. Beispielsweise schützen Helme auf Baustellen vor Kopfverletzungen, und spezielle Handschuhe können das Risiko von Schnittverletzungen verringern.
  2. Gesetzliche und behördliche Anforderungen: In Deutschland gibt es gesetzliche Vorschriften, die den Einsatz in bestimmten Arbeitsbereichen zwingend vorschreiben. Die Nichteinhaltung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  3. Förderung der Sicherheitskultur: Die Bereitstellung und korrekte Anwendung fördert die Sicherheitskultur am Arbeitsplatz. Sie zeigt, dass sich ein Unternehmen um das Wohlergehen seiner Mitarbeiter kümmert und setzt einen Standard für die Einhaltung von Sicherheitspraktiken.
  4. Vermeidung von Arbeitsunfällen: Dies schützt nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern hilft auch, teure Ausfallzeiten und finanzielle Verluste zu vermeiden.

Die unverzichtbaren Bestandteile der persönlichen Schutzausrüstung

Schutzhelme, Sicherheitsschuhe und mehr: Was gehört dazu?

Persönliche Schutzausrüstung ist unerlässlich, um Arbeitnehmer vor physikalischen, chemischen und biologischen Gefahren zu schützen. Zu den grundlegenden und am weitesten verbreiteten Arten von PSA gehören

  • Schutzhelme: Sie schützen den Kopf vor herabfallenden Gegenständen, Stößen und anderen Gefährdungen. Sie sind vor allem auf Baustellen, in der Produktion und in vielen Handwerksberufen unentbehrlich.
  • Sicherheitsschuhe: Sie bieten Schutz vor durchdringenden Gegenständen, helfen Rutschunfälle zu vermeiden und schützen vor elektrischen Gefahren.
  • Schutzbrillen und Gesichtsschutz: Sie schützen die Augen und das Gesicht vor chemischen Spritzern, mechanischen Risiken und gefährlicher Strahlung.
  • Gehörschutz: Ohrstöpsel und Kapselgehörschützer schützen das Gehör vor Lärmschäden am Arbeitsplatz.
  • Schutzhandschuhe: Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen, um die Hände vor Schnitten, Abrieb, Chemikalien, Hitze und elektrischen Gefährdungen zu schützen.
  • Atemschutzmasken: Sie schützen die Atemwege vor Staub, Dämpfen und Gasen durch Filtermasken, Halbmasken oder Vollmasken.
  • Schutzkleidung: Spezielle Kleidungsstücke wie Chemikalienschutzanzüge, Schweißerschutzkleidung oder antistatische Kleidung schützen vor spezifischen Gefährdungen in gefährlichen Arbeitsumgebungen.
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Was gehört nicht zur PSA?

Ebenso wichtig ist es zu verstehen, was nicht unter den Begriff persönliche Schutzausrüstung fällt. Die folgenden Artikel werden normalerweise nicht als PSA betrachtet:

  • Allgemeine Arbeitskleidung: Kleidung, die in erster Linie der Identifikation und Uniformierung dient und keinen besonderen Schutz bietet, wie z. B. einfache Arbeitsanzüge ohne besondere Schutzfunktion.
  • Büromaterial und kleine Werkzeuge: Artikel wie Taschenrechner, Notizblöcke und Ähnliches, die keine Schutzfunktion haben.
  • Sportausrüstung: Obwohl einige Sportausrüstungen ähnliche Schutzeigenschaften wie PSA aufweisen können, sind sie speziell für den Sport konzipiert und entsprechen nicht den Normen für Sicherheitsausrüstungen am Arbeitsplatz.
  • Persönliche medizinische Geräte: Artikel wie Herzschrittmacher oder Insulinpumpen, die keine Schutzfunktion in der Arbeitsumgebung haben.
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Gehören auch Einwegprodukte zur persönlichen Schutzausrüstung?

Ja, Einwegprodukte wie Hauben und Einweghandschuhe können zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gehören, insbesondere wenn sie in Umgebungen verwendet werden, die besondere Hygiene- oder Schutzanforderungen stellen. 

Diese Artikel sind insbesondere in medizinischen Einrichtungen, in der Lebensmittelverarbeitung und in chemischen Laboratorien weit verbreitet, wo sie vor Kontamination schützen oder die Ausbreitung von Infektionen verhindern sollen.

Anforderungen und Pflichten: Die PSA-Benutzungsverordnung

Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) bildet die gesetzliche Grundlage für die korrekte Anwendung und die damit verbundenen Pflichten von persönlichen Schutzausrüstungen am Arbeitsplatz. Diese Verordnung ist entscheidend für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, die in ihrem Arbeitsumfeld bestimmten Gefährdungen ausgesetzt sind.

Was ist die PSA-Benutzungsverordnung?

Die PSA-Benutzungsverordnung regelt den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung in Unternehmen und Organisationen in Deutschland. Sie zielt darauf ab, den korrekten Einsatz von PSA sicherzustellen, um Arbeitsunfälle oder berufsbedingte Gesundheitsschäden zu vermeiden. Dabei legt sie fest, unter welchen Bedingungen Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt und wie sie verwendet werden müssen.

Anwendungsbereiche und Pflichten

  • Bereitstellung und Auswahl: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete PSA zur Verfügung zu stellen, wenn Gefährdungen nicht durch andere technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend minimiert werden können. Die Auswahl der PSA muss sich an den spezifischen Arbeitsbedingungen und den vorhandenen Gefährdungen orientieren.
  • Unterweisung und Schulung: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle Beschäftigten, die PSA benutzen, eine angemessene Unterweisung über die korrekte Benutzung erhalten. Dazu gehören Informationen über das richtige An- und Ablegen, die Wartung, die Lagerung und den Austausch der Ausrüstung.
  • Wartung und Ersatz: Die PSA muss regelmäßig gewartet, überprüft und gegebenenfalls ersetzt werden. Es ist sicherzustellen, dass beschädigte oder defekte Ausrüstungen unverzüglich ersetzt werden, um den Schutz der Arbeitnehmer nicht zu gefährden.
  • Dokumentation: Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, die Bereitstellung und Benutzung der PSA zu dokumentieren. Dies dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern auch der internen Qualitätssicherung und der Optimierung von Sicherheitsmaßnahmen.

Die Einhaltung der PSA-Benutzungsverordnung ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle bei der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Durch den richtigen Einsatz und das richtige Management von PSA trägt der Arbeitgeber wesentlich zur Schaffung einer sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumgebung bei.

Vorgaben der DGUV für persönliche Schutzausrüstungen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt wichtige Vorschriften zum Einsatz und zur Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung. Diese Vorgaben sind insbesondere in verschiedenen DGUV Regeln und Informationen enthalten, die auf den spezifischen Arbeitskontext und die damit verbundenen Gefährdungen abzielen. Zu den wesentlichen Regelungen gehören:

  1. Auswahl der PSA: Die DGUV schreibt vor, dass die Auswahl der PSA sorgfältig auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung erfolgen muss. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ausrüstung geeignet ist, Gefährdungen zu minimieren, ohne selbst zusätzliche Gefährdungen hervorzurufen.
  2. Bereitstellung und Instandhaltung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die geeignete PSA kostenlos zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass sie in hygienisch einwandfreiem und funktionstüchtigem Zustand gehalten wird.
  3. Unterweisung der Beschäftigten: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle Beschäftigten, die PSA benutzen, eine angemessene Unterweisung erhalten. Diese Unterweisung muss Informationen über die korrekte Benutzung und Wartung der Ausrüstung enthalten.
  4. Dokumentation: Die DGUV fordert, dass die Bereitstellung und Benutzung der PSA sowie die durchgeführten Unterweisungen dokumentiert werden. Dies trägt zur Nachvollziehbarkeit der Schutzmaßnahmen bei.
  5. Spezifische Anforderungen für bestimmte Tätigkeiten: Für bestimmte gefährliche Tätigkeiten gibt es spezifische Vorschriften, die detaillierte Anforderungen an die Art der zu verwendenden PSA stellen.

Kategorisierung der persönlichen Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstungen werden in drei Kategorien eingeteilt, die sich nach dem Grad des Risikos richten, gegen das sie schützen sollen. Diese Systematik hilft den Unternehmen bei der Auswahl der geeigneten Schutzausrüstung in Abhängigkeit von der Arbeitsumgebung und den damit verbundenen Gefährdungen.

Kategorie 1: Grundlegender Schutz

PSA der Kategorie 1 ist für Arbeitsumgebungen mit geringen Risiken bestimmt. Diese Art von Schutzausrüstung schützt vor Risiken, die nicht zu schweren Verletzungen führen können, wie z. B:

  • Oberflächliche mechanische Verletzungen
  • Kontakt mit leicht aggressiven Reinigungsmitteln
  • Kontakt mit warmen Oberflächen bis 50°C
  • Leichte Sonneneinstrahlung

PSA der Kategorie 1 umfasst einfache Arbeitshandschuhe, leichte Schutzbrillen, Gartenhandschuhe oder einfache Sonnenbrillen.

Kategorie 2: Risiken mittleren Grades

PSA der Kategorie 2 ist erforderlich, wenn die Schutzkleidung den Benutzer vor Risiken schützen soll, die nicht ausdrücklich den Kategorien 1 oder 3 zugeordnet sind. Typischerweise handelt es sich dabei um Schutzausrüstungen gegen die am häufigsten auftretenden Arbeitsgefahren, wie z. B:

  • Schutzhelme
  • Sicherheitsschuhe
  • Gehörschutz
  • Augen- und Gesichtsschutz mit Filterwirkung (z.B. UV-Schutz)

Diese Kategorie umfasst viele Standard-Arbeitsschutzprodukte, die in vielfältigen Arbeitsumgebungen notwendig sind.

Kategorie 3: Schutz vor sehr hohen Risiken

PSA der Kategorie 3 bieten Schutz in Arbeitsumgebungen mit besonders hohen oder tödlichen Risiken. Diese Ausrüstung ist erforderlich, um schwere Gesundheitsschäden oder den Tod zu verhindern, z. B. bei:

  • Umgang mit gefährlichen Chemikalien
  • Arbeiten in extremen Temperaturen
  • Risiken durch Stürze aus großer Höhe
  • Gefährdungen durch elektrischen Strom

Typische PSA-Produkte der Kategorie 3 sind Atemschutzmasken, Ganzkörper-Schutzanzüge, Absturzsicherungen und spezielle Schutzhandschuhe für den Umgang mit gefährlichen Chemikalien.

Diese Einteilung stellt sicher, dass jeder Mitarbeiter entsprechend den spezifischen Anforderungen seiner Tätigkeit den geeigneten Schutz erhält, um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern.

Normen und Zertifizierungen verstehen

Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird durch verschiedene Normen und Zertifizierungen gewährleistet, die sicherstellen, dass die verwendeten persönlichen Schutzausrüstungen den strengsten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Diese Zertifizierungen sind für den Schutz der Arbeitnehmer unerlässlich.

Die Bedeutung der CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung, die für „Communauté Européenne“ (Europäische Gemeinschaft) steht, ist ein grundlegender Nachweis dafür, dass Produkte den EU-Vorschriften entsprechen. Für die Hersteller bedeutet das Anbringen dieser Kennzeichnung, dass ihre Produkte den geforderten EU-Normen entsprechen. Diese Kennzeichnung ist für viele Produktkategorien, einschließlich PSA, obligatorisch und bestätigt, dass die Produkte die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Die Rolle des GS-Zeichens und DGUV Tests

Das GS-Zeichen, kurz für „Geprüfte Sicherheit“, ist ein freiwilliges Prüfzeichen in Deutschland, das anzeigt, dass ein Produkt nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch strengen Sicherheitsprüfungen unterzogen wurde. Das Prüfzeichen wird von unabhängigen Stellen vergeben, die das Produkt intensiv testen, um sicherzustellen, dass es bei sachgerechter Anwendung keine Gefahren birgt.

Der DGUV-Test bietet eine weitere unabhängige Prüfstufe, die besonders für PSA der höheren Kategorien wichtig ist. Produkte, die diesen Test bestehen, haben strengste Prüfverfahren unter fachkundiger Aufsicht durchlaufen, um die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Insbesondere für PSA der Kategorie 3, die bei besonders risikoreichen Tätigkeiten eingesetzt werden, ist eine solche Prüfung unerlässlich.

Spezifische Zertifizierungen für Sicherheitsschuhe

Sicherheitsschuhe, die nach SRA, SRB oder SRC zertifiziert sind, bieten einen speziellen Schutz gegen Rutschgefahren. Diese Zertifizierungen sind das Ergebnis von Tests nach EN 13287, bei denen die Rutschfestigkeit auf verschiedenen Oberflächen wie Keramikfliesen und Stahlböden bewertet wird. Schuhe, die bei diesen Tests die erforderlichen Kriterien erfüllen, erhalten die entsprechende Zertifizierung, die ihre Eignung und Sicherheit in rutschgefährdeten Umgebungen bescheinigt.

Das STOP-Prinzip zur Risikominimierung

Das STOP-Prinzip ist ein ganzheitlicher Ansatz zur Risikoprävention und zum Risikomanagement in der Arbeitswelt. Es steht für vier grundlegende Strategien zur Minimierung von Risiken am Arbeitsplatz: Substitution, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen und persönliche Schutzausrüstung. Das Prinzip zielt darauf ab, die Sicherheit durch eine hierarchische Anwendung der Maßnahmen zu erhöhen.

Strategischer Ansatz zur Gefahrenvermeidung

  • Substitution: Dies ist die erste und wirksamste Maßnahme des STOP-Prinzips. Dabei wird versucht, gefährliche Stoffe oder Verfahren durch weniger gefährliche zu ersetzen. Beispielsweise könnte ein giftiges Lösungsmittel durch eine ungiftige oder weniger schädliche Alternative ersetzt werden.
  • Technische Maßnahmen: Wenn eine Substitution nicht möglich ist, sollten technische Kontrollmaßnahmen ergriffen werden. Dies kann die Installation von Absauganlagen, die Verwendung von Schutzverkleidungen oder die Einführung automatisierter Systeme umfassen, die den direkten Kontakt des Arbeitnehmers mit den Gefahrenquellen verhindern.
  • Organisatorische Maßnahmen: In diese Kategorie fallen Änderungen von Arbeitsabläufen oder -prozessen, um die Sicherheit zu erhöhen. Beispiele hierfür sind die Einführung von Schichtplänen zur Verringerung von Ermüdungserscheinungen, die Begrenzung der Expositionszeit gegenüber bestimmten Gefahrstoffen oder die Schulung von Mitarbeitern zur Förderung eines sicheren Arbeitsumfelds.
  • Persönliche Maßnahmen: Persönliche Schutzausrüstungen werden als letzte Maßnahme in der Hierarchie eingesetzt, wenn andere Maßnahmen allein nicht ausreichen, um ein akzeptables Risikoniveau zu gewährleisten. Persönliche Schutzausrüstung sollte als Ergänzung zu den oben genannten Maßnahmen gesehen werden, nicht als alleinige Lösung.

Die Anwendung des STOP-Prinzips ermöglicht es Unternehmen, Risiken proaktiv zu managen und die Arbeitsumgebung sicherer zu gestalten. Es hilft, den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten systematisch und nachhaltig zu verbessern.

Berater:in vor Ort