Rettungszeichen - Augenspüleinrichtung - Winkel

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Produktinformationen "Rettungszeichen - Augenspüleinrichtung - Winkel"

Richtige Beschilderung

Seit dem ersten Quartal 2013 gilt die neu überarbeitete Arbeitsstättenregel (ASR) A1.3, welche die international gültigen Sicherheitskennzeichen der DIN EN ISO 7010 enthält. Bis Dezember 2012 und dem Erscheinen der DIN EN ISO 7010 wurden die wesentlichen Sicherheitskennzeichen in Deutschland durch die DIN 4844-2 festgelegt, welche jetzt nur noch als deutsche Ergänzung zur und in Verbindung mit der DIN EN ISO 7010 gilt.
Die Neufassung der ASR A1.3 vom 28.02.2013 ersetzt die ASR A1.3:2007 und beinhaltet alle Zeichen der neuen DIN EN ISO 7010. Somit ist die neue ASR A1.3:2013 für alle Arbeitsstätten in Deutschland gültig.

Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen nicht an, so hat er mit einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung (§ 5 + 6 Arbeitschutzgesetz) zu ermitteln, ob die verwendeten Sicherheitszeichen weiterhin angewendet werden können. Dabei ist festzustellen, ob die nach der alten ASR A1.3 und BGV A8 verwendeten Kennzeichnungen Arbeitnehmern das schnelle Erkennen von Gefahren, Geboten und Verboten ermöglichen.

Wichtig: Alte und neue Kennzeichen sollten keinesfalls parallel verwendet werden!

Technische Details
Artikelbreite: 20 cm
Artikellänge: 20 cm
Detektierbar: Nein
Farbe: grün, mehrfarbig, weiß
Frachtzuschlag: Nein
Herstellername: H. Marahrens GmbH
Lebensmitteltauglich: Nein
Markenname: LimarLite®
Material: Kunststoff
Sperrgut: Nein
Verkaufseinheit: Stück
Warengruppe: H
Produktinformationen
Nach ASR A1.3 / ISO 7010
Langnachleuchtend
Witterungsbeständig

zubehoerartikel

Rettungszeichen: Augenspüleinrichtung, 200 x 200 mm als Klebefolie
Richtige Beschilderung Seit dem ersten Quartal 2013 gilt die neu überarbeitete Arbeitsstättenregel (ASR) A1.3, welche die international gültigen Sicherheitskennzeichen der DIN EN ISO 7010 enthält. Bis Dezember 2012 und dem Erscheinen der DIN EN ISO 7010 wurden die wesentlichen Sicherheitskennzeichen in Deutschland durch die DIN 4844-2 festgelegt, welche jetzt nur noch als deutsche Ergänzung zur und in Verbindung mit der DIN EN ISO 7010 gilt. Die Neufassung der ASR A1.3 vom 28.02.2013 ersetzt die ASR A1.3:2007 und beinhaltet alle Zeichen der neuen DIN EN ISO 7010. Somit ist die neue ASR A1.3:2013 für alle Arbeitsstätten in Deutschland gültig. Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen nicht an, so hat er mit einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung (§ 5 + 6 Arbeitschutzgesetz) zu ermitteln, ob die verwendeten Sicherheitszeichen weiterhin angewendet werden können. Dabei ist festzustellen, ob die nach der alten ASR A1.3 und BGV A8 verwendeten Kennzeichnungen Arbeitnehmern das schnelle Erkennen von Gefahren, Geboten und Verboten ermöglichen. Wichtig: Alte und neue Kennzeichen sollten keinesfalls parallel verwendet werden!

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