Erste Hilfe
Zur Sicherheit WERO: Wir bieten Ihnen ein vielseitiges Produktangebot und die entsprechenden Dienstleistungen für Ihre Erste Hilfe an. Fühlen Sie sich bestens beraten und für den Ernstfall gerüstet.
Untenstehende Fragen werden im Folgenden beantwortet:
- Was versteht man unter Erste Hilfe?
- Erste Hilfe – Rechtliche Vorgaben und Anforderungen an Betriebe
- Ersthelfer – Wenn Sekunden entscheiden
- Erste-Hilfe-Materialien für Ersthelfer
- Die Ausbildung zum Ersthelfer
- Bekanntmachung der Ersthelfer im Betrieb
Was versteht man unter Betrieblicher Erster Hilfe?
Die Erste Hilfe im Betrieb besteht aus organisatorischen und betreuenden Maßnahmen an Verletzten mit einfachen Mitteln und unter Einbeziehung des Notrufs.
Für den Ernstfall vorbereitet sein: Das umfasst sowohl die Bevorratung mit verschiedenen Pflastern für kleinere Schnittwunden durch Papier als auch Verbandsmaterial für größere Wunden oder starke Blutungen. Die Anschaffung eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED) im Betrieb kann unter Umständen lebensrettende Maßnahmen bedienen und das Optimum der Betrieblichen Ersten Hilfe darstellen.
Je nach Verletzungs- bzw. Gefahrenpotential eines Arbeitsplatzes, muss sich der Betrieb gezielt nach weiteren Maßnahmen zum Schutz seiner Angestellten bemühen. Bestimmen beispielsweise sehr hohe Temperaturen, heiße Flüssigkeiten oder Feuer den Betriebsalltag, so sollte sich umgehend näher mit dem Gefahrenpotential Verbrennungen befasst werden und entsprechendes Erste Hilfe Material vorhanden sein.
Erste Hilfe - Rechtliche Vorgaben und Anforderungen an Betriebe
Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb
(§ 26, DGUV Vorschrift 1):
- Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
- Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten gilt: in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten. In sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten
- In Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
- in Hochschulen 10% der Beschäftigten.
Ersthelfer im Betrieb - wenn Sekunden entscheiden
In Betrieben werden sogenannte Ersthelfer:innen nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe ausgebildet. Diese sollen sicherstellen, dass im Unglücksfall zu jeder Zeit und an jedem Ort geschultes Personal eingesetzt werden kann. Neben entsprechenden Unterweisungen und Kenntnissen in der Ersten Hilfe, sollte sich der Betriebsersthelfende persönlich für die Tätigkeit geeignet fühlen und im Ernstfall Ruhe bewahren.
Folgende Aufgaben müssen vom Ersthelfenden geleistet werden:
- Unfallstelle absichern: Zur Vermeidung weiterer Verletzungen und zum Schutz der eigenen Sicherheit.
- Notruf absetzen: Rettungskette aktivieren, relevante Informationen filtern und vermitteln.
- Erstversorgung der verunfallten Person und Einleitung lebensrettender Sofortmaßnahmen.
- Dokumentation im Verbandbuch (Verlinkung Verbandbuch)
- Prüfung der Erste Hilfe Materialien und ggf. Einrichtungen: Überprüfung des Erste-Hilfe-Raums, Ablaufdatum des Verbandskastens kontrollieren.
Erste-Hilfe-Materialien für Ersthelfer
Untenstehende Produkte sollten im Rahmen Ihrer Erste-Hilfe-Ausstattung und unabhängig von den Vorgaben durch die DIN Norm vorhanden sein:
- CoolPack Sofort-Kältekompressen
- WERO Smart Box
- Werolin
- WERO Meldeblock
- Rettungsdecke
- AED
Die Ausbildung zum Ersthelfer
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).
Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.
Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden. Diese finden Sie auf der Liste der Ermächtigten Stellen (§ 26 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).
Bekanntmachung der Ersthelfer im Betrieb
Im Flucht- und Rettungsplan sind die Ersthelfer sowie Ersthelferinnen nicht zu nennen, jedoch ist deren Bekanntgabe durch einen Aushang erforderlich.
Bei Bedarf an weiteren Informationen wenden Sie sich gerne an unseren Außendienst über die Postleitzahlensuche.