Lärm am Arbeitsplatz: Grenzwerte und Schutzmaßnahmen

Lärm am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem, das in vielen Branchen, insbesondere in der Produktion, im Baugewerbe und in anderen lärmbelasteten Arbeitsbereichen, häufig auftritt. Lärm ist nicht nur lästig, sondern kann die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten erheblich beeinträchtigen. In Deutschland und anderen europäischen Ländern gibt es deshalb klare gesetzliche Regelungen zum Schutz der Beschäftigten vor schädlichem Lärm.

Was zählt als Lärm am Arbeitsplatz?

Lärm am Arbeitsplatz umfasst alle Geräusche, die das Gehör der Beschäftigten belasten und ihre Gesundheit, Sicherheit oder Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können. Im industriellen Umfeld, z. B. in der Produktion oder im Baugewerbe, entsteht Lärm häufig durch Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge oder Produktionsprozesse. Lärm gilt als gesundheitsschädlich, wenn er über einen längeren Zeitraum die gesetzlich festgelegten Lärmgrenzwerte überschreitet.

In Deutschland gilt Lärm am Arbeitsplatz vor allem ab einem Pegel von 80 Dezibel (dB) als problematisch, ab 85 dB sind Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschrieben. Beispiele für Lärmquellen sind Presslufthämmer, Bohrmaschinen, Förderbänder oder Fahrzeuge wie Gabelstapler. Lärm kann aber auch von weniger offensichtlichen Quellen wie Lüftungs- oder Klimaanlagen ausgehen.

Insgesamt gilt jeder dauerhafte oder laute Geräuschpegel am Arbeitsplatz, der die Kommunikation stört oder die Konzentration und das Wohlbefinden beeinträchtigt, als relevante Lärmquelle. Lärm am Arbeitsplatz wird in erster Linie am Schallpegel gemessen, aber auch die Dauer und die Art der Geräusche spielen eine entscheidende Rolle.

Ein Mann ,augestattet mit diverser Schutzkleidung, flext an einem Metallteil

Was sagt die LärmVibrationsArbSchV?

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist eine zentrale rechtliche Grundlage zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Gefahren durch Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz in Deutschland. Sie setzt die EU-Richtlinie 2003/10/EG in nationales Recht um und definiert klare Grenzwerte und Pflichten für Arbeitgeber, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Die Verordnung verpflichtet die Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass die Lärmbelastung am Arbeitsplatz bestimmte Grenzwerte nicht überschreitet bzw. bei Überschreitung geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Verordnung legt fest, dass ab einem Lärmpegel von 80 dB(A) Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung getroffen werden müssen und ab 85 dB(A) das Tragen von Gehörschutz vorgeschrieben ist. Neben der Lärmminderung durch technische und arbeitsorganisatorische Maßnahmen sieht die Verordnung auch regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen vor, um die Lärmbelastung kontinuierlich zu überprüfen.

Die Verordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes in Deutschland und zielt darauf ab, Langzeitschäden wie Gehörverlust und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen durch übermäßige Lärmbelastung zu verhindern.

Rechtliche Grundlagen zum Lärmschutz am Arbeitsplatz

Die rechtlichen Grundlagen für den Lärmschutz am Arbeitsplatz basieren auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, die sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene gelten. Zu den wichtigsten Regelwerken gehört die LärmVibrationsArbSchV, die in Deutschland maximale Lärmbelastungen am Arbeitsplatz festlegt und die Arbeitgeber zur regelmäßigen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen verpflichtet. Ergänzend dazu gibt es Regelwerke wie die Technischen Regeln für Lärm und Vibrationen (TRLV), die konkrete Hinweise zur Umsetzung der Verordnung geben.

Darüber hinaus verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdung durch Lärm zu treffen. Dazu gehört nicht nur der Einsatz von Gehörschutz und anderen technischen Lösungen, sondern auch die Sensibilisierung der Beschäftigten für die Gesundheitsgefahren durch Lärm. Die Verantwortung des Arbeitgebers erstreckt sich auch auf die Bereitstellung geeigneter Arbeitsbedingungen und regelmäßige Lärmmessungen.

Im Hintergrund sind verschiedene Apparaturen zur Messung erkennbar. Im Vordergrund ist eine Wand in Betonoptik mit dem Hinweiszeichen "Gehörschutz"

Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern

Lärm am Arbeitsplatz ist nicht nur ein akustisches Problem, sondern stellt eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer dar. Langfristige Lärmbelastung kann zu einer Vielzahl physischer und psychischer Probleme führen, die sowohl das Wohlbefinden als auch die Produktivität der Arbeitnehmer stark beeinträchtigen.

Lärm kann das Gehör schädigen und zu dauerhaftem Hörverlust oder Tinnitus führen, insbesondere wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte überschritten werden. Dauernde Lärmbelastung kann auch das Herz-Kreislauf-System beeinträchtigen, indem sie den Blutdruck erhöht und das Risiko von Herzerkrankungen steigert.

Psychisch wirkt Lärm häufig als Stressfaktor, der zu erhöhter Anspannung, Schlafstörungen und langfristig sogar zu psychosomatischen Erkrankungen führen kann. Dieser Stress kann die allgemeine Arbeitsleistung beeinträchtigen, da Lärm die Konzentration und die Fähigkeit zur Problemlösung erschwert. Arbeitnehmer, die regelmäßig starkem Lärm ausgesetzt sind, berichten häufig über verminderte Aufmerksamkeit, Fehlentscheidungen und ein erhöhtes Unfallrisiko. Lärm vermindert also nicht nur die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer, sondern stellt auch ein Sicherheitsrisiko dar.

Die schwerwiegenden Auswirkungen von Lärm unterstreichen die Notwendigkeit wirksamer Schutzmaßnahmen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und ihre Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz langfristig zu erhalten.

Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz

In Deutschland und der EU regeln klare Auslösewerte, ab wann Lärm am Arbeitsplatz als gefährlich eingestuft wird und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Diese Auslösewerte sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) festgelegt.

  • 80 dB(A): Ab diesem Lärmpegel muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen wie Gehörschutz zur Verfügung stellen und die Beschäftigten über die Gefahren informieren. Das Tragen von Gehörschutz ist freiwillig, bei weiterem Anstieg des Lärmpegels sind verpflichtende Maßnahmen erforderlich.
  • 85 dB(A): Ab diesem Schallpegel ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht. Außerdem muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Lärmbelastung zu verringern. Dazu gehören technische und organisatorische Veränderungen wie die Wartung und Optimierung von Maschinen oder eine veränderte Arbeitsplatzgestaltung, um den Lärm zu reduzieren.

Die Grenzwerte berücksichtigen nicht nur die Lautstärke, sondern auch die Dauer der Lärmbelastung. Es ist wichtig, den Lärm kontinuierlich messen und Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig aktualisieren, um sicherzustellen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Der Lärmexpositionspegel, der über eine Achtstundenschicht innerhalb einer 40-Stunden-Woche gemittelt wird, darf 80 dB(A) nicht überschreiten. Wird dieser Schwellenwert überschritten, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten mit einem geeigneten persönlichen Gehörschutz auszustatten, um die Gesundheit vor langfristigen Schäden zu schützen.

Gefährdungsbeurteilung bei Lärm am Arbeitsplatz

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und dient dazu, mögliche Gefährdungen durch Lärm am Arbeitsplatz zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu planen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die Lärmbelastung der Beschäftigten unter den festgelegten Grenzwerten liegt und ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.

Die Gefährdungsbeurteilung umfasst eine systematische Erfassung der Lärmquellen im Betrieb, die Messung des Schallpegels an verschiedenen Arbeitsplätzen sowie eine Abschätzung der Expositionsdauer der Beschäftigten. Dabei wird nicht nur die unmittelbare Belastung gemessen, sondern auch die möglichen Langzeitschäden, die durch eine andauernde Aussetzung entstehen können.

Die Gefährdungsbeurteilung stellt sicher, dass nicht nur akute Gesundheitsschäden durch Lärm vermieden, sondern auch langfristige Beeinträchtigungen wie Hörverlust oder Stressbelastungen minimiert werden. Dies dient letztlich dem Schutz der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten.

Mann steht an einer Sägemaschine und passt ein Stück Holz an. Er trägt Arbeitshandschuhe und gelbe Kapselgehörschützer
Zwei Personen stehen in einer Werkstatt um eine Arbeitsplatte und testen mit einer WERO Mitarbeitenden verschieden Sorten Gehörschutz

Wirksame Schutzmaßnahmen bei Lärmexposition am Arbeitsplatz

Um die Gesundheit der Beschäftigten vor den Gefahren durch Lärm zu schützen, gibt es verschiedene Schutzmaßnahmen, die je nach Arbeitsumgebung und Lärmpegel eingesetzt werden können. Insbesondere in der Industrie, wo die Lärmbelastung oft sehr hoch ist, sind persönliche Schutzausrüstungen wie Gehörschutz unverzichtbar. Es gibt verschiedene Arten von Gehörschutz, die jeweils spezifische Vorteile bieten.

  1. Kapselgehörschützer bestehen aus zwei großen Kapseln, die das Ohr vollständig umschließen und eine hohe Schalldämmung bieten. Sie eignen sich besonders für Arbeitsplätze mit konstanter Lärmbelastung, z. B. in der Produktion oder im Baugewerbe. Durch ihre bequeme Passform und das einfache An- und Ausziehen sind sie auch für lange Tragezeiten geeignet. Kapselgehörschützer bieten einen zusätzlichen Schutz, da sie die Ohren vollständig abdecken und die Lärmeinwirkung von außen minimieren.
  2. Gehörschutzstöpsel sind eine kompakte und diskrete Lösung, um die Ohren vor Lärm zu schützen. Sie bestehen häufig aus Schaumstoff oder Silikon, die sich dem Gehörgang anpassen und so eine wirksame Lärmdämmung bieten. Gehörschutzstöpsel eignen sich für den Einsatz in Umgebungen mit wechselnder Lärmbelastung, da sie leicht einzusetzen und herauszunehmen sind. Gehörschutzstöpsel sind in Einweg- und Mehrwegausführung erhältlich und bieten eine flexible Lösung für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen.
  3. Bügelgehörschützer vereinen die Vorteile von Stöpseln und Kapseln. Sie sind durch einen Bügel, der um den Hals oder Kopf gelegt wird, flexibel miteinander verbunden. Diese Art des Gehörschutzes ist ideal für Situationen, in denen der Gehörschutz häufig abgenommen und wieder aufgesetzt werden muss, wie z. B. in der Verpackungsindustrie oder in Bereichen mit wechselndem Lärmpegel. Bügelgehörschützer sind leicht und einfach zu handhaben, bieten aber oft nicht die gleiche Dämmleistung wie Kapselgehörschützer.
  4. Für eine individuelle Lösung bietet ein angepasster Gehörschutz den besten Komfort und Schutz. Er wird speziell an den Gehörgang des Trägers angepasst, um einen perfekten Sitz und damit eine optimale Lärmdämmung zu gewährleisten. Individuell angepasster Gehörschutz eignet sich besonders für langfristige Einsätze in lärmbelasteter Umgebung, bei denen höchster Tragekomfort und maximaler Schutz erforderlich sind.

Ein wirksamer Lärmschutz ist entscheidend, um die Gesundheit der Arbeitnehmer langfristig zu erhalten und den Arbeitskomfort zu erhöhen. Die Wahl des richtigen Gehörschutzes hängt von den spezifischen Anforderungen des Arbeitsplatzes ab - von ständiger Lärmbelastung bis hin zu wechselnden Lärmpegeln.

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