Derzeit gibt es in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Defibrillatoren (AED) in Betrieben. Automatisierte externe Defibrillatoren sind jedoch eine äußerst wirksame Maßnahme zur Lebensrettung und werden zunehmend von Arbeitsschutzexperten und Berufsgenossenschaften empfohlen. Insbesondere in Betrieben mit vielen Beschäftigten oder in Risikobranchen kann der Einsatz eines Defibrillators eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Erste-Hilfe-Maßnahmen sein.
Bisher gibt es keine klare gesetzliche Regelung, die den Einsatz von Defibrillatoren in Betrieben vorschreibt. Die Berufsgenossenschaften sprechen jedoch klare Empfehlungen aus, z.B. für Großbaustellen mit mehr als 100 Beschäftigten. Die Entscheidung für einen AED hängt häufig von der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens ab. Dabei spielen Faktoren wie die Größe des Betriebes, die Art der Tätigkeiten und besondere Gesundheitsgefahren eine entscheidende Rolle. Diese Beurteilung wird in der Regel von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten begleitet.
Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. Mehr als 100.000 Menschen sterben jährlich an Herzrhythmusstörungen wie Kammerflimmern - das sind etwa 30-mal mehr Todesfälle als im Straßenverkehr. Dabei hängen die Überlebenschancen direkt von der Geschwindigkeit ab, mit der Hilfe geleistet wird. Mit jeder Minute, die ohne Maßnahmen verstreicht, sinkt die Überlebenschance um 10 %.
Deshalb ist die Anschaffung eines Defibrillators, der auch von Laien bedient werden kann, gerade in größeren Betrieben sinnvoll. Schnelles Handeln mit einem AED kann Leben retten.
Nach § 4 Abs. 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe bereitzustellen. Die genaue Notwendigkeit und Platzierung von Defibrillatoren wird dabei in der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens festgelegt. Diese Gefährdungsbeurteilung wird unter anderem von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten unterstützt und hilft, Risiken zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Defibrillatoren sollten an gut zugänglichen und stark frequentierten Stellen angebracht werden, damit sie im Notfall schnell erreichbar sind. Ideale Standorte sind z. B. Eingangsbereiche, Pausenräume oder stark genutzte Wichtig ist, dass die Geräte deutlich gekennzeichnet sind, damit sie im Notfall leicht gefunden werden können.
Die Anschaffungskosten eines Defibrillators mögen auf den ersten Blick hoch erscheinen, doch im Ernstfall kann dieses Gerät unbezahlbar sein. Der Einsatz eines AED rettet Leben, indem er im Fall eines Herzstillstands schnelle Hilfe ermöglicht. Aktuell sind zwar weder Betriebe noch öffentliche Einrichtungen zur Ausstattung mit Defibrillatoren verpflichtet, dennoch wird der Einsatz von AEDs insbesondere in größeren Unternehmen stark empfohlen. Zudem sind die laufenden Kosten für Wartung und Instandhaltung eines Defibrillators vergleichsweise gering.
WERO bietet Defibrillatoren bereits ab 1 Euro pro Monat zur Miete an, sodass auch kleinere Betriebe eine einfache Möglichkeit haben, ihre Erste-Hilfe-Ausstattung zu erweitern.
Zwar gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Anschaffung von Defibrillatoren, doch ihr Nutzen ist unbestreitbar. In vielen Fällen kann die Anschaffung eines AEDs im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung als sinnvoll erachtet werden, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Ob für große Unternehmen oder für kleinere Betriebe – ein Defibrillator kann Leben retten und sollte als wichtige Ergänzung zur Erste-Hilfe-Ausstattung in Erwägung gezogen werden.