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Ein gut ausgestatteter KFZ-Verbandkasten ist nicht nur gesetzlich geregelt, sondern kann im Ernstfall Leben retten. Doch welche Inhalte sind vorgeschrieben? Wie oft muss er erneuert werden? Und welche Unterschiede gibt es zwischen den verschiedenen Modellen? In unserem Blog finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den KFZ-Verbandkasten – von gesetzlichen Vorgaben über praktische Tipps zur richtigen Anwendung bis hin zu Empfehlungen für den Kauf. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und sorgen Sie für maximale Sicherheit auf jeder Fahrt!
Das Mitführen eines Verbandkastens in Kraftfahrzeugen ist in Deutschland nach § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verpflichtend. Diese Vorschrift wurde am 1. Juli 1970 eingeführt. Die korrekte Lagerung des Verbandkastens im Fahrzeug ist entscheidend, um im Ernstfall schnell darauf zugreifen zu können.
Häufig werden Verbandkästen im Kofferraum aufbewahrt. Das hat jedoch den Nachteil, dass man das Auto verlassen muss, um an den Kasten zu kommen. Da im Notfall jede Sekunde zählt, ist es besser den Verbandskasten griffbereit im Handschuhfach oder unter dem Beifahrersitz zu verstauen.
Fehlt der Verbandskasten, ist er unvollständig oder abgelaufen, kann dies bei einer Verkehrskontrolle zu einem Bußgeld führen.
Wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle ohne gültigen KFZ-Verbandskasten angetroffen werden, kann dies ein Bußgeld von 5 Euro nach sich ziehen. Es ist daher wichtig, regelmäßig den Zustand und das Verfallsdatum Ihres Verbandskastens zu überprüfen, um sowohl den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen als auch im Notfall optimal vorbereitet zu sein.
Die DIN 13164 für Kfz-Verbandkästen ist 2022 aktualisiert worden, um den Inhalt an moderne Anforderungen anzupassen. Es ist empfehlenswert, sich über die aktuellen Inhalte zu informieren und bei Bedarf den eigenen Verbandkasten mittels eines Nachfüllsets auf den neuesten Stand zu bringen, um bei einer Kontrolle oder im Notfall bestens gerüstet zu sein.
Neu dazu kamen 2 medizinische Mund-Nasen-Masken. Gleichzeitig gehört nun nur noch ein Dreiecktuch zur Ausstattung nach DIN 13164:2022. Das Verbandtuch in 40 x 60 cm entfällt komplett.
Hier finden Sie eine detaillierte Liste der Inhalte eines Verbandkastens gemäß der DIN 13164:2022, die Sie bei der Überprüfung Ihres eigenen Verbandkastens unterstützt:
Ja, seit dem 1. Februar 2023 müssen 2 Mund-Nasen-Masken im Verbandkasten vorhanden sein. Eine FFP2-Maske ist nicht vorgeschrieben.
Als Motorradfahrer sind Sie nicht verpflichtet, einen Verbandkasten mitzuführen. Grundsätzlich ist es aber empfehlenswert, für den Notfall immer einen Verbandkasten bzw. Verbandtasche oder Verbandmaterial dabei zu haben.
Ja, bei der Hauptuntersuchung wird auch der Verbandkasten kontrolliert. Ist dieser nicht vorhanden, abgelaufen oder unvollständig, liegt ein geringfügiger Mangel vor.
Ein Verbandkasten enthält Verbandmaterial, das ein Verfallsdatum hat. Es ist daher Pflicht, den Kfz-Verbandkasten regelmäßig zu kontrollieren und abgelaufene Artikel zu ersetzen.
Es gibt zwar keine Vorschriften, wo ein Kfz-Verbandkasten im Fahrzeug platziert werden muss. Der Verbandkasten sollte jedoch zu jederzeit einfach zu erreichen sein. Viele verstauen den Verbandkasten unter dem Beifahrersitz, da er so im Notfall schnell zur Hand ist.
Abgelaufene Verbandkästen können z. B. bei der örtlichen Feuerwehr abgegeben werden - dort werden die Kästen und deren Inhalt, wie z. B. Verbandmaterial, zu Übungszwecken verwendet.