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In Deutschland unterliegen automatisierte externe Defibrillatoren (AED) der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Gemäß § 11 MPBetreibV darf ein in Anlage 1 aufgeführtes Medizinprodukt nur betrieben und benutzt werden, wenn zuvor eine vom Betreiber beauftragte Person anhand der Gebrauchsanweisung sowie sicherheitsbezogener Informationen und Instandhaltungshinweise in die sachgerechte Handhabung, Anwendung und den Betrieb des Produktes eingewiesen wurde.
Die AED-Einweisung ist eine gezielte Schulung zur Bedienung und Funktion des Defibrillators. Sie stellt sicher, dass das Gerät im Notfall korrekt, sicher und bestimmungsgemäß eingesetzt werden kann. Im Rahmen der WERO AED-Inbetriebnahme ist diese Einweisung bereits enthalten. Dieses Angebot richtet sich daher insbesondere an Betreiber, bei denen sich die benannte verantwortliche Person geändert hat oder eine zusätzliche Einweisung erforderlich wird — etwa bei Personalwechsel, neuen Zuständigkeiten oder organisatorischen Veränderungen. Mit der erneuten Einweisung stellen Sie sicher, dass auch die neu beauftragte Person gemäß § 11 MPBetreibV ordnungsgemäß in die Handhabung und den Betrieb des Medizinproduktes eingewiesen ist und ihrer Verantwortung sicher nachkommen kann.
Wir schulen Ihre beauftragte Person umfassend im sicheren Umgang mit Ihrem AED – praxisnah und gemäß den gesetzlichen Anforderungen.