Gemäß DGUV Information 204-022 – Erste Hilfe im Betrieb, sind für Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung geeignetes Inventar und Erste-Hilfe-Material / Notfallausrüstung und Pflegematerial sowie geeignete Rettungsgeräte und Transportmittel bereitzuhalten.
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Ein Erste-Hilfe-Raum ist eine essenzielle Einrichtung innerhalb eines Betriebs, die speziell für die Erstversorgung bei Unfällen und gesundheitlichen Notfällen konzipiert ist. Dieser Raum ist ausgestattet mit medizinischem Material und Ausrüstung, die es ermöglichen, schnell und effektiv auf Verletzungen oder Erkrankungen zu reagieren. Neben der Bereitstellung von Erste-Hilfe-Materialien dient der Erste-Hilfe-Raum erkrankten oder verletzten Mitarbeitenden als Behandlungs- und Rückzugsort, der zugleich vor Lärm und neugierigen Blicken schützt.
Ein Erste-Hilfe-Raum ist in der Regel ab 1.000 Beschäftigten vorgeschrieben, in bestimmten Branchen mit besonderem Gefährdungspotential bereits ab einer geringeren Mitarbeiterzahl. Unabhängig vom Gewerbezweig, von der Art der Tätigkeit und vom Unfallgeschehen im Betrieb müssen folgende Betriebe über einen Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung verfügen (§ 25 Abs. 4 DGUV Vorschrift 1):
Mit diesen Anforderungen wird sichergestellt, dass in größeren und besonders gefährdeten Betrieben immer eine geeignete Einrichtung für die Erste Hilfe zur Verfügung steht.
Die Einrichtung und Ausstattung von Erste-Hilfe-Räumen ist in Deutschland durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.3 genau geregelt. Diese Vorschriften definieren präzise die Anforderungen an Größe, Standort und Ausstattung, die ein Erste-Hilfe-Raum erfüllen muss, um eine effektive Erstversorgung von Verletzten oder Erkrankten zu gewährleisten.
So muss ein Erste-Hilfe-Raum beispielsweise eine Mindestfläche von 20 m2 haben. Zudem sollte er problemlos mit einer Krankentrage erreicht werden können. Darüber hinaus gibt sie vor, welche medizinische Ausrüstung und welche Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise eine Krankentrage ein Verbandsschrank und ein Waschbecken, vorgehalten werden müssen.
Die ASR A4.3 ist nicht nur ein Leitfaden für die Erfüllung rechtlicher Pflichten, sondern auch eine wichtige Richtlinie für die Implementierung bester Praktiken im Bereich der betrieblichen Ersten Hilfe.