Ein Sanitätsraum dient der Erstversorgung von Verletzungen und akuten Erkrankungen. Er ist insbesondere in größeren Betrieben oder in Bereichen mit erhöhter Unfallgefahr unerlässlich, um sofort Hilfe leisten und gegebenenfalls weitere medizinische Maßnahmen einleiten zu können.
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Ein Sanitätsraum ist in der Regel ab 1.000 Beschäftigten vorgeschrieben, in bestimmten Branchen mit besonderem Gefährdungspotential bereits ab einer geringeren Mitarbeiterzahl. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung stellt ein Sanitätsraum eine wichtige Investition in den Arbeitsschutz dar. Er zeigt das Engagement des Unternehmens für das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und kann dazu beitragen, das Risiko von unfall- und krankheitsbedingten Arbeitsausfällen zu reduzieren. Die Vorteile eines solchen Raumes gehen also weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Unabhängig vom Gewerbezweig, von der Art der Tätigkeit und vom Unfallgeschehen im Betrieb müssen folgende Betriebe über einen Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung verfügen (§ 25 Abs. 4 DGUV Vorschrift 1):
Mit diesen Anforderungen wird sichergestellt, dass in größeren und besonders gefährdeten Betrieben immer eine geeignete Einrichtung für die Erste Hilfe zur Verfügung steht.
Die Ausstattung eines Sanitätsraumes muss ein breites Spektrum von Notfallszenarien abdecken können. Dazu gehören neben der Grundausstattung mit Verbandsmaterial, Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen und Rettungsdecken auch eine Behandlungsliege und ein Handwaschbecken für die Hygiene.
Je nach Betriebsgröße und spezifischen Gefahrenquellen kann die Grundausstattung um weitere wichtige Elemente wie Defibrillatoren, Augenduschen oder spezifische Notfallmedikamente ergänzt werden. Diese Ausstattung muss regelmäßig überprüft und ergänzt werden, um eine ständige Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.
Grundlage für die Ausstattung von Sanitätsräumen ist seit Januar 2011 die ASR A4.3. Mit den neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten wurden die Anforderungen an die Erste-Hilfe-Ausstattung in Betrieben überarbeitet und die gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers klar formuliert. Die ASR A4.3 gilt für alle Betriebe, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen.
Die ASR A4.3 konkretisiert die Anforderungen an Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe sowie an Erste-Hilfe-Räume in Betrieben. Sie legt u. a. den Inhalt von Verbandkästen, die erforderliche Anzahl und deren Bereitstellung konkret fest. Auch für die Ausstattung von Sanitätsräumen und die Bereitstellung von medizinischen Hilfsgeräten, wie z. B. Defibrillatoren, gibt die neue ASR A4.3 klare Empfehlungen.
Die Arbeitsstättenverordnung stelle bauliche Anforderungen an Sänitätsräume in Betrieben und auf Baustellen. Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Bei mehr als 50 Beschäftigten - einschließlich Subunternehmer - muss ein Erste-Hilfe-Raum oder -Container nach der Sanitätsraum-Richtlinie vorhanden sein. Der Container ist so aufzustellen, dass er vom Rettungsdienst leicht erreicht werden kann und der Transport von Verletzten gewährleistet ist. In diesem Fall gelten auch die Anforderungen für Erste-Hilfe-Räume - der Container muss eine Grundfläche von mindestens 12,5 m² haben. Die Ausstattung der Sanitätsräume auf Baustellen richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung und den erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Welche Sanitätsraumausstattung in Ihrem Unternehmen bereitzuhalten ist, hängt von diversen Faktoren, wie bspw. der Gefährdungsbeurteilung, ab. Nachfolgend finden Sie eine allgemeine Übersicht einer empfohlenen Ausstattung:
Sanitätsraum – Inventar
Sanitätsraum – Erste-Hilfe-Materialien
Sanitätsraum – Sonstiges Pflegematerial und Hilfsmittel
In unserem Sortiment finden Sie eine große Auswahl an Erste-Hilfe-Materialien, die Sie für die Einrichtung und den Betrieb eines Sanitätsraums benötigen. Wir bieten Ihnen eine sorgfältig ausgewählte Palette an Produkten, die höchsten Qualitätsstandards entsprechen und die Anforderungen der aktuellen Gesetzgebung erfüllen. Setzen Sie auf unsere Expertise und sorgen Sie für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld in Ihrem Unternehmen.