Gebrauchsanweisung FFP2-Atemschutzmasken EN 149:2001 + A1:2009
Unsere Atemschutzmaske erfüllt die Anforderungen der Europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009, filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel. Sie hat die dort formulierten Leistungsprüfungen auf Filterdurchlass, Entflammbarkeit, Atemwiderstand und Gesamtleckage nach innen erfolgreich durchlaufen und entspricht der Schutzklasse FFP2. Darüber hinaus hat die Maske die Belastungsprüfung nach EN 13274-7 (Prüfverfahren mit Parafinöl) erfolgreich durchlaufen. Die Atemschutzmaske erfüllt die Sicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) 2016/425, Persönliche Schutzausrüstungen.
Verwendungszweck von FFP2 Atemschutzmasken
Die partikelfiltrierende Halbmaske ist ein vollständiges Atemschutzgerät, das ganz oder überwiegend aus Filtermaterial besteht. Partikelfiltrierende Halbmasken werden ausschließlich zum Atemschutz gegen nicht leichtflüchtige feste oder flüssige Partikeln (Stäube, Rauche, Aerosole, Aerosolnebel) eingesetzt.
Anweisung zum Aufsetzen einer FFP2-Atemschutzmaske
Waschen Sie unbedingt vor dem Auf- und nach dem Absetzen gründlich die Hände! (Mindestens 30 Sekunden)

Schutzwirkung von FFP-Atemschutzmasken
Geräteklassen | Schützt bis zu folgendem Vielfachen des Grenzwertes (GW*) | Einsatzbereich |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 | 4 | Schutzwirkung vor Partikelgrößen (max. 0,6 µm) für nicht toxische und nicht fibrogene Stäube |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 | 10 | Schutzwirkung vor Partikelgrößen (max. 0,6 µm) und Schutzwirkung mindestens 95%; für gesundheitsschädliche Stäube, Nebel und Rauche; Filter für feste und flüssige Partikel. |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 | 30 | Schutzwirkung vor Partikelgrößen (max. 0,6 µm) und mindestens 99%; Schutz vor giftigen Stoffen sowie vor Tröpfchenaerosolen, krebserzeugenden Stoffen, radioaktiven Stoffen, Enzymen, Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Pilzen und anderen Sporen). |
Anweisung für den Gebrauch
Setzen Sie die Atemschutzmaske anleitungsgemäß auf und prüfen Sie ihre Dichtigkeit, bevor Sie den verschmutzten Bereich betreten. Zur Prüfung der Dichtigkeit halten Sie beide Hände über die Atemschutzmaske und atmen Sie kräftig aus. Dabei soll sich ein Druck innerhalb der Atemschutzmaske aufbauen. Sofern Luft an den Maskenrändern austritt, passen Sie die Metallverstärkung der Atemschutzmaske erneut an Ihr Gesicht an und/oder erhöhen Sie die Spannung der Gummibänder durch kleine Knoten. Diesen Prüfvorgang wiederholen Sie, bis die Maske korrekt sitzt.
Bitte beachten
FFP2-Atemschutzmasken eignen sich nur für den einmaligen Gebrauch. Eine Reinigung, Wartung oder Desinfektion der Maske ist nicht nötig. Nach einer Empfehlung der BGW, welche auf der DGUV Regel 112-190 beruht, sollte die maximale Tragezeit einer FFP2-Maske 2 Stunden nicht überschreiten. Anschließend sollte eine Erholungszeit von mindestens einer halben Stunde eingeplant werden. Handelt es sich bei der Maske um eine FFP-Maske ohne Ausatemventil, sollte diese höchstens 75 Minuten am Stück getragen werden. Zwischen den Tragezeiten sind ebenfalls jeweils 30 Minuten Erholungszeit einzuplanen. Je nach Tätigkeit sollten diese Zeiten vom Arbeitgeber angepasst werden – etwa bei viel körperlicher Arbeit.
Anwendungsbeispiele für FFP2-Atemschutzmasken
Pandemievorsorge sowie Bau- und Baunebengewerbe: Zement-Arbeiten, Verputzen, Fliesenlegen, Dachdecken, Bau- und Baunebengewerbe – Dachisolierung: Glas- und Mineralfasern, Bau- und Baunebengewerbe – Mauerwerk: Schneiden, Bohren, Abbruch, Bau- und Baunebengewerbe – Spachtelmasse/Füller: Schleifen, Entsorgung/Reinigung: Kehren von Böden, Holzbearbeitung: Farbe abschleifen/abbürsten und Holzbearbeitung – Weichholz: Schleifen und Schneiden