Basis-Produkte für Kindertagesstätten und Schulen
Sind Sie in Ihrer Institution verantwortlich für die Ausstattung der Erste Hilfe, für Hautschutz & Hygiene oder Arbeitsschutz?
Damit Sie im Bedarfsfall genau die Hilfe leisten und Ausstattung bieten können, die die Mitarbeiter und Kinder benötigen, haben wir ein spezielles Sortiment nur für Kindertagesstätten und Schulen zusammengestellt. Hier finden Sie auf einen Blick alle notwendigen sowie sinnvollen Produkte für Ihre Branche!
Nicht das Richtige gefunden oder es fehlen Ihnen noch Produkte?
Entdecken Sie unser komplettes Produktsortiment aus den Bereichen Erste Hilfe, Hautschutz & Hygiene sowie Arbeitsschutz.
Produkte aus dem Bereich Hautschutz & Hygiene
Gerade bei der Arbeit mit Kindern ist das Thema Hygiene besonders wichtig. Um der schnellen Verbreitung von Bakterien und Viren entgegenzuwirken, ist das Beachten von grundlegenden Hygieneregeln in Kitas und Schulen unerlässlich. Zudem erlernen Kinder in diesem Alter in der Regel, wie sie sich richtig die Hände waschen bzw. desinfizieren. Mit unserem Superabsorber sind die Kindertagesstätten und Schulen zudem optimal ausgestattet für jegliche Flüssigkeiten, die entfernt werden müssen. Durch Anwendung des Granulats können die Verunreinigungen im Anschluss aufgekehrt und aufwendige Reinigungen sich erspart werden.
Produkte aus dem Bereich Erste Hilfe
In Kindertagesstätten und Schulen kommt es sehr häufig zu Verletzungen und Unfällen der Kinder. In der Regel müssen von den Mitarbeitern kleine Schürfwunden, Schnittverletzungen oder sonstige offene Wunden erstversorgt und verarztet werden. Bei uns finden Sie alles für die Erste Hilfe Ausstattung in Kitas und Schulen. Damit die Gruppen und Klassen auch bei Ausflügen optimal versorgt sind, bieten wir diverse Erste Hilfe Taschen und auch einen Erste Hilfe Rucksack für unterwegs an. Selbstverständlich sind die Erste Hilfe Materialien wie Pflaster angepasst von Größe und Design für Kinder erhältlich.
Produkte aus dem Bereich Arbeitsschutz
In Kindertagesstätten und Schulen wird generell weniger Schutzkleidung benötigt. In erster Linie ist die Ausstattung mit Schutzhandschuhen sinnvoll, da diese für die Reinigung und Entsorgung von Verschmutzungen etc. benötigt werden können. Bei Ausflügen vor allem in Städten ist das Tragen von Warnwesten durch die Mitarbeiter sinnvoll. So kann die Gruppe besser erkannt und die Rücksichtnahme gesteigert werden. Vor allem aber wird der Straßenverkehr aufmerksam gemacht und gewarnt.
Mögliche Gefahren in Schulen und Kindertagesstätten erkennen
Jährlich ereignen sich bundesweit über 1 Mio. meldepflichtige Unfälle von Kindern in Schulen und Kindertagesstätten.
Mehr als zwei Drittel dieser Unfälle passieren beim Sport, Spiel und während der Pausen. Auch der Unterricht (inkl. Aufenthalt in einer Kindertageseinrichtung) bildet einen Unfallschwerpunkt, welcher zu mehr als einem Viertel ins Gewicht fällt. (Quelle: DGUV Statistikunfallgeschehen 2013 S. 17 Abb. 14)
Die häufigsten Unfallarten sind:
- Stürze
- Zusammenstöße
- Schnittverletzungen
- Verbrennungen / Verbrühungen
In Ergänzung zu den in den einzelnen Bundesländern herausgegebenen Vorschriften der zuständigen (Schul-)Behörden möchten wir Sie auf mögliche Gefahrenpotentiale und die sinnvolle Erste Hilfe Ausstattung hinweisen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Träger der Einrichtung nicht nur für die Kinder Vorsorge zu treffen hat, sondern ebenfalls den gesetzlichen Vorschriften zum Schutz seiner Angestellten entsprechen muss. (siehe DGUV Vorschrift 1)
Für eine individuelle Gefahrenanalyse und Beratung vor Ort empfehlen wir Ihnen unser Dienstleistungsangebot WERO4YOU.
Allgemeine Vorschriften für Schulen und Kindertagesstätten
Erste Hilfe bei Wanderungen, Schulfahrten und Ausflügen (Auszug aus der GUV-SI 8047)
Bei allen Veranstaltungen ist geeignetes Erste Hilfe Material bereitzuhalten. Das gilt auch für Ausflüge und sonstige Veranstaltungen außerhalb des Schul- oder Kindergartengeländes.
Als geeignetes Erste Hilfe Material gilt z. B. die WERO Sanitätstasche für Schulen und Kindergärten.
§§ 28 Erste Hilfe
§ 28 Erste Hilfe GUV-V S 1
„Unfallverhütungsvorschrift Schulen“ Erste Hilfe
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für eine wirksame Erste Hilfe für Schülerinnen und Schüler die erforderlichen Einrichtungen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.
Meldeeinrichtung
In Kindertagesstätten und Schulen muss während der Öffnungszeiten ein jederzeit zugängliches Telefon verfügbar sein. In unmittelbarer Nähe des Telefons sollten die Nummern von Notruf, Giftzentrale, Ärzten, Taxizentrale sowie die Namen der Ersthelfer/-innen vorhanden sein.

Dokumentationspflicht
Jede Erste Hilfe Leistung, bei der kein Arzt zugegen ist, muss im Verbandbuch dokumentiert werden.
Vorgeschriebene Erste Hilfe Ausstattung
(Auszug aus der GUV-SI 8065): In Schulen und Kindertagesstätten muss mindestens ein Verbandkasten nach DIN 13157-C vorhanden sein, dessen Inhalt regelmäßig auf Vollständigkeit zu überprüfen ist.
Weitere Verbandkästen müssen, je nach Größe der Schule oder Kindertagesstätte, vor allem in Bereichen mit erhöhter Gefährdung (z. B. Sporthallen, Werkräume, naturwissenschaftliche Unterrichtsräume) vorhanden sein.
Kennzeichnungspflicht
Erste Hilfe Einrichtungen sowie das Vorhandensein von Erste Hilfe Material und Rettungsmittel sind durch ein weißes Kreuz auf grünem Grund mit weißer Umrandung zu kennzeichnen.
Notausgänge und Rettungswege müssen deutlich und dauerhaft gekennzeichnet sein und auf kürzestem Weg ins Freie oder in einen sicheren Bereich führen.
Wir beraten Sie gerne zu den aktuellen Vorschriften bei Ihrer Sicherheitskennzeichnung.
Rufen Sie uns an.
Was tun bei Unfällen in der Turnhalle?
Sportunfälle zählen zu den am häufigsten ärztlich behandelten Verletzungen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen.
Mehr als die Hälfte der Sportunfälle entstehen durch Ballspiele. Mit einigem Abstand folgen Geräte-/Bodenturnen und Leichtathletik. Die häufigsten Verletzungsarten sind Prellungen und Zerrungen.
Gefahren im Chemieraum
Im naturwissenschaftlichen Unterricht sind Lehrkräfte wie auch Schülerinnen und Schüler besonderen Gefahren ausgesetzt. Durch den Umgang mit Gefahrstoffen und Bunsenbrennern kann es zu Explosionen, Verpuffungen, Verbrennungen, Verätzungen oder Schnittverletzungen durch Glasbruch kommen. Aus diesem Grund gelten für die Ausstattung zusätzliche Regeln.
In naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen muss folgendes unbedingt vorhanden sein:
- Verbandkasten
- Augennotdusche / Augenspülflaschen
- Mittel zur Brandbekämpfung (z. B. Feuerlöscher und Löschdecken)
- Geeignete Schutzkleidung (beim Umgang mit Chemikalien)
Gefahrenquellen in Küchen
Im Rahmen ganztägiger Betreuungsangebote in Kindertagesstätten und Schulen steht vielen Einrichtungen inzwischen eine eigene Küche zur Verfügung. Dies birgt zusätzliche Verletzungsrisiken und besondere Herausforderungen im Bereich Hygiene. Das Verletzungsmuster liegt hier hauptsächlich im Bereich Schnittverletzungen, Verbrennung und Verbrühungen vor. Zu beachten sind darüber hinaus mögliche Verätzungen der Augen und der Haut durch Reinigungsmittel.
Die richtige Hygiene im Wickelraum
Hygiene ist in vielen Bereichen von Schulen und Kindertagesstätten ein wichtiges Thema und muss durch einen Hygieneplan geregelt sein. Gerade in Bereichen wie Küche, Wickelraum, Sanitätsraum und sanitären Anlagen sind Hygiene und Desinfektion unerlässlich.
Bundesweit besteht ab August 2013 für alle unter Dreijährigen ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Dadurch wird sich die Anzahl der Kinder unter 3 Jahren in den Kindertagesstätten drastisch erhöhen. Es ist daher wichtig, dass der vorgeschriebene Wickelraum die erforderlichen Hygienestandards erfüllt.
Hygieneplan
Seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 01.01.2001 müssen gemäß § 36 Abs. 1 unter anderem auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten etc. Hygienepläne erstellen.
Ziel eines Hygieneplans ist es, die Mitarbeiter und andere Personen (z. B. Schüler, Kindergartenkinder) vor Infektionen zu schützen bzw. das Infektionsrisiko zu minimieren. Ein Hygieneplan kann nicht allgemeingültig sein, sondern muss im Einzelnen angepasst und in regelmäßigen Abständen auf seine Aktualität überprüft werden. Bestandteil des Hygieneplanes sind Desinfektionspläne, welche in jeder Einrichtung auszuhängen sind.
Wir beraten Sie gern zu geeigneten Desinfektionsmitteln und sind Ihnen auch gern bei der Erstellung Ihrer individuellen Desinfektionspläne behilflich. Sie haben Fragen?
Erste Hilfe Raum / Sanitätsraum
In allen Schulen muss mindestens ein Raum vorhanden sein, in dem verletzte Schülerinnen und Schüler betreut werden können. Dieser sollte sich zu ebener Erde in zentraler Lage befinden und für den Rettungsdienst gut zugänglich sein.
Gefahren im Außenbereich
Kinder haben einen großen Drang sich zu bewegen. Draußen zu spielen, zu klettern und zu toben fördert die Körperwahrnehmung und Koordination und unterstützt somit die gesunde Entwicklung.
Statistisch gesehen ist die Verletzungsgefahr durch Stürze von Spielgeräten sowie Zusammenstöße beim Toben sehr hoch. Schürfwunden, Prellungen, Kopfverletzungen und Verletzungen der Zähne sind häufig die Folge.
Zeckenentfernung
Empfehlung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Je schneller eine Zecke entfernt wird, desto geringer ist die Gefahr einer Infektion! Daher sollte die Zeckenentfernung unbedingt unverzüglich und nicht erst durch die Eltern nach dem Besuch der Kindertageseinrichtung oder Schule erfolgen.
Die Verantwortlichen der Einrichtung sollten im Vorfeld mit den Erziehungsberechtigten die Verfahrensweise absprechen.
PECH-Regel
Als Sofortmaßnahme hilft bei Sportverletzungen häufig die Anwendung der PECH-Regel
(nach Prof. Böhmer, orthopädische Uniklinik, Frankfurt)*:
P = Pause
Sofort mit dem Sport aufhören. Verletzten Bereich ruhigstellen.
E = Eis
Eine direkte Kühlung kann eine Schwellung reduzieren und den Schmerz lindern. Nicht auf offenen Wunden anwenden.
* empfohlen von der Landesstelle für den Schulsport NRW
C = Compression (Kompression)
Ein Kompressionsverband kann ein übermäßiges Anschwellen des verletzten Bereichs verhindern, sollte jedoch nicht zu fest angelegt sein, um eine gute Durchblutung zu gewährleisten.
H = Hochlagerung
Durch Hochlagern des verletzten Bereichs wird physikalisch der Rückfluss des Blutes und der Schwellflüssigkeit erleichtert.
GUV-SI 8065
Auszug aus der GUV-SI 8065
In Schulen ist ein Erste-Hilfe-Raum / Sanitätsraum vorgeschrieben. Dieser Raum muss mindestens mit einem kleinen Verbandkasten nach DIN 13 157-C sowie einer Krankentrage nach DIN 13 024 oder einer Liege ausgerüstet sein. Auch ein Waschbecken mit fließend kaltem und warmem Wasser sollte vorhanden sein. In Kindertagesstätten sollte es eine Liegemöglichkeit in einem für den Rettungsdienst gut zugänglichen Raum geben.