SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel für die Sicherheit im Betrieb veröffentlicht
Bereits am 16.04.2020 wurden erste Regeln für den Infektionsschutz im Unternehmen in Form des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards eingeführt. Diese wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Sie enthält hauptsächlich Regeln zur Arbeitsplatzgestaltung, wie bspw. die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.
Dieser Arbeitsschutzstandard wurde am 10.08.2020 um die SARS-CoV-Arbeitsschutzregel erweitert. Die Regel baut auf dem Arbeitsschutzstandard auf und erweitert diesen mit weiteren Maßnahmen zur Senkung des Infektionsrisikos im Arbeitsalltag.
Diese Hauptmaßnahmen enthält die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Die Hauptmaßnahmen beim Infektionsschutz sind:
- das Tragen von Mund-Nasen-Schutz
- das Einhalten der Mindestabstände
- Durchführung von Hygienemaßnahmen – also u.a. die regelmäßige Händedesinfektion und Handwäsche
Die Schutzregel gibt dabei nicht nur Unternehmen einheitliche Schutzmaßnahmen an die Hand, sondern schafft auch für die Aufsichtsbehörden der Länder Grundlagen, anhand welcher eine Beurteilung der Maßnahmen im Betrieb möglich ist.
Wo kann man sich über die neue Arbeitsschutzregel informieren?
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde online von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin publiziert (BAuA). Zusätzlich werden im FAQ häufig gestellte Fragen rund um das Coronavirus beantwortet. Um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben empfehlen wir Ihnen außerdem, sich regelmäßig beim Online-Auftritt der BAuA zu informieren.