Die Anpassungen richten sich nach den neuesten medizinischen Standards und betreffen sowohl die Art als auch die Füllmengen der KFZ-Verbandkästen, wie das Mitführen zweier Mund-Nase-Schutz Masken in Verbandkästen in Kraftfahrzeugen. Im Gegenzug reduziert sich die Anzahl der enthaltenden Dreiecktücher von zwei auf ein Stück; das Verbandtuch BR (40 x 60 cm) entfällt. Für die Umrüstung wurde eine Übergangsfrist von 12 Monaten eingeräumt.
Über die DIN 13164
Die DIN 13164 legt fest, welche Bestandteile der KFZ-Verbandkasten zu enthalten hat. Alle Autofahrer:innen sind nach § 35h der StVZO dazu verpflichtet einen solchen in ihrem Kraftfahrzeug mitzuführen. Ältere Modelle müssen nach den neuen DIN-Vorgaben nachgerüstet bzw. ausgetauscht werden.
Welche Regeln für die betriebliche Erste Hilfe nach DIN 13175 gelten, lesen Sie hier.