WERO Unterweisung Handschuhe
Damit Ihre Mitarbeiter Handschuhe sachgemäß verwenden
Sie stellen Ihren Mitarbeitern in Ihrem Betrieb Schutzhandschuhe zur Verfügung? Dann als Verantwortlicher haben Sie sich vielleicht
schon mal gefragt:
- Wissen meine Mitarbeiter, welche Handschuhe sie während der Arbeit tragen müssen?
- Tragen meine Mitarbeiter diese Handschuhe regelmäßig?
- Verwenden die Mitarbeiter Hautschutzprodukte, die auf die Eigenschaften des Handschuhs abgestimmt sind?
- Werden meine Mitarbeiter mindestens 1 x pro Jahr in den korrekten Umgang mit Schutzhandschuhen unterwiesen?
- Haben wir Einsparpotential beim Einsatz unserer Handschuhe?
Leistungen der WERO Unterweisung Handschuhe:
- Regelmäßige Unterweisung Ihrer Mitarbeiter gemäß
- DGUV Regel 112-995 Abschnitt 6.2 für die Themenbereiche:
- Benutzung von Schutzhandschuhen
- Handschuhform und Handschuhmaterial
- Tragedauer und Alterung von Schutzhandschuhen
- Pflegehinweise für die Haut
- Erhöhung der Trageakzeptanz
- Dokumentation der Unterweisung für Ihre weitere Verwendung
Ablauf der WERO Unterweisung:
Damit Sie in Ihrem Betrieb das Risiko von Handverletzungen so gering wie möglich halten können, führen wir in Ihrem Betrieb regelmäßige WERO Unterweisungen zu dem Thema Handschutz mit Schutzhandschuhen durch.
Sie bestimmen wie häufig die WERO Unterweisung stattfinden soll sowie die Themenschwerpunkte für die einzelnen Gruppen bzw. Abteilungen. Um mögliche Fehlanwendungen der Mitarbeiter auszuschließen, demonstrieren unsere WERO Fachberater in Praxisbeispielen, wie die Schutzhandschuhe richtig getragen werden sollten und worauf die Teilnehmer im Umgang mit Schutzhandschuhen zu achten haben.
Am Ende der WERO Unterweisung erhalten Sie einen Schulungsnachweis aller Teilnehmer als Dokumentation für Ihre Unterlagen. Nach erfolgreicher Durchführung der WERO Unterweisung Handschuhe ist das Know-how der Teilnehmer auf dem aktuellen Stand und Sie können die Hand und Hautbelastungen im Unternehmen auf ein Minimum reduzieren.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserer Fachkenntnis.
§Vorschriften
Auszug DGUV Regel 112-995 (6.2)
Der Unternehmer hat die Versicherten unter Zugrundelegung der Herstellerinformation und anhand der Betriebsanweisung nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.
Anfrage einer WERO Dienstleistung Arbeitsschutz
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