Hautschutz ist nicht nur ein Kernbestandteil der persönlichen Hygiene, sondern auch in der Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz. So trägt der Hautschutz nicht nur zur Arbeitssicherheit bei, sondern kann sich auch positiv auf die Gesundheit auswirken und das Wohlbefinden steigern.
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Regelmäßiger Hautschutz verhindert Hauterkrankungen, die durch berufliche Exposition gegenüber schädlichen Substanzen entstehen können. Er schützt vor Irritationen, Allergien und langfristigen Schädigungen, die nicht nur die Gesundheit beeinträchtigen, sondern auch die Arbeitsfähigkeit einschränken können. Eine konsequente Hautschutzroutine trägt dazu bei, die Integrität der Hautbarriere zu bewahren und unterstützt ihre Regenerationsfähigkeit.
Hautschutzprodukte sind für jeden geeignet, der im Berufsalltag mit schädlichen Substanzen in Kontakt kommt. Dies gilt besonders für Berufe in der Chemieindustrie, im Gesundheitswesen, in der Bauindustrie und für alle, die regelmäßig Reinigungs- oder Desinfektionsmittel verwenden. Auch Personen, die im Freien arbeiten und Umwelteinflüssen wie starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, profitieren von einem entsprechenden Hautschutz – in diesem Fall in Form von UV-Schutzmitteln.
Sorgsamer Hautschutz besteht aus 3 Schritten und umfasst viel mehr als bloßes, einmaliges Eincremen belasteter Hautstellen. Er ist zudem Bestandteile der Allgemeinen Hygienemaßnahmen und somit in Betrieben gesetzlich vorgeschrieben:
Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter über Risiken am Arbeitsplatz aufzuklären und zum Thema Hautschutz zu unterweisen. Dies beinhaltet Informationen über geeignete Schutzmaßnahmen und den korrekten Umgang mit Hautschutzprodukten. Eine solche Unterweisung ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Mitarbeitenden.
Die Kosten für Hautschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz sind in der Regel vom Arbeitgeber zu tragen. Dies schließt die Bereitstellung von Hautschutzmitteln und die Unterweisung der Mitarbeitenden in deren Anwendung ein.
Die Häufigkeit der Anwendung hängt von der Art der Tätigkeit und der Exposition gegenüber schädlichen Substanzen ab. Ein individuell angepasster Hautschutzplan, der Teil der betrieblichen Gesundheitsvorsorge sein sollte, gibt Auskunft über die notwendigen Schutzmaßnahmen und Anwendungsintervalle.