Verletzungen
Wann spricht man von einem Arbeitsunfall?
Als Arbeitsunfall, auch Betriebs- oder Berufsunfall genannt, gilt ein Unfall, der dem Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsweg, auch Wegeunfall genannt, oder während der Arbeitszeit auf dem Betriebsgelände passiert – also in direktem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit auftritt. Hierin liegt auch die Abgrenzung zu Freizeitunfällen. Diese geschehen im persönlichen Lebensbereich des Verunfallten. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Sozialgesetzbuch SGB VII „gesetzliche Unfallversicherung“ bilden den juristischen Kern im Falle eines Arbeitsunfalls.
Welche Kriterien müssen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls erfüllt sein?
- Eine versicherte Tätigkeit muss vorliegen
- Die Folge des Arbeitsunfalls muss ein Gesundheitsschaden sein
- Das Unfallgeschehen muss von außen auf den Körper der verunfallten Person gewirkt haben
Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?
Meldepflichtige Unfälle liegen dann vor, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall verletzt oder sogar getötet wurde. Im Falle einer Verletzung muss diese eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur Folge haben. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, den Unfall dem Unfallversicherungsträger zu melden. Bei schweren Verletzungen muss zudem der Arbeitsschutz der zuständigen Landesbehörde informiert werden.
Welche Maßnahmen sind bei einem Arbeitsunfall durchzuführen?
- Erste Hilfe leisten und Notruf absetzen Sofern sich der Unfall im Betrieb ereignet hat, sollte sofort die firmeninterne Meldekette in Kraft treten und je nach Schwere der Verletzung der Rettungsdienst gerufen werden.
- Dokumentation im Verbandbuch Alle Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz müssen dokumentiert werden: Neben dem physischen Meldeblock hat WERO ein digitales Verbandbuch konzipiert. Dieses erleichtert die Eintragung, erspart das physische Abheften sowie weitere Arbeitsschritte und entspricht zudem der DSGVO.
- Einen Durchgangsarzt aufsuchen Sollte die Verletzung nicht so schwerwiegend sein, dass die betroffene Person ein Krankenhaus aufsuchen muss, wird ein Durchgangsarzt hinzugezogen. Hierbei handelt es sich um einen medizinischen Experten, der sich auf Arbeitsunfälle spezialisiert hat.
- Den Arbeitsunfall melden Der gesetzliche Unfallversicherungsträger des jeweiligen Unternehmens entscheidet, ob ein Unfall als Arbeitsunfall eingestuft wird. Das Personalmanagement muss die Unfallmeldung in Form einer schriftlichen Unfallanzeige entsprechend übermitteln. Für private Wirtschaftsunternehmen sind hier die gewerblichen Berufsgenossenschaften verantwortlich, im Bereich Land- und Forst übernimmt dies die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und im öffentlichen Dienst sowie in sozialen Einrichtungen der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
- Anspruch auf Verletztengeld prüfen Das Verletztengeld kommt bei Arbeitsunfähigkeit in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit (Erkrankung in Folge einer beruflichen Tätigkeit, z.B. ausgelöst durch Chemikalien) zum Tragen. Die Berufsgenossenschaften zahlen nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und während der Dauer der medizinischen Rehabilitation das Verletztengeld.
Wie sehen die Vorbereitungen auf einen möglichen Arbeitsunfall aus?
- Ist die Meldekette bekannt und kann ein schnelles Absetzen des Notrufs erfolgen?
- Sind die Kontaktdaten des Durchgangsarztes bekannt?
- Ist ausreichend Erste-Hilfe-Material gemäß §25 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 vorhanden?
- Durch wen und wann erfolgt die regelmäßige Kontrolle der Verbandkästen?
- Gibt es ein Erste-Hilfe-Raum nach §25 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 1 und ist dieser entsprechend eingerichtet?
- Liegt eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der Erste-Hilfe-Materialien, Geräte und Einrichtungen vor?
- Ist der nötige Prozentsatz an Ersthelfenden für das Unternehmen vorhanden und auf sämtliche Schichten verteilt?
- Sind die Ersthelfenden allen Mitarbeitenden bekannt und werden diese entsprechend geschult und alle 2 Jahre fortgebildet?
- Erfolgt mindestens einmal jährlich die Unterweisung der Beschäftigten gemäß §4 der DGUV Vorschrift? Ist ein Betriebssanitäter notwendig?
- Werden Erste-Hilfe-Maßnahmen korrekt erfasst und datenschutzrechtlich konform behandelt?
Was muss bei einem Unfall im Homeoffice während der Arbeitszeit beachtet werden?
Grundsätzlich gilt, dass auch ein Unfall im Homeoffice nach der Neuregelung aus dem Jahr 2021 durch § 8 Abs. 1 S. 3 SGB VII als Arbeitsunfall eingestuft werden kann. Der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice setzt dabei eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus und wird meist in Form eines Zusatzes zum Arbeitsvertrag schriftlich fixiert.
Wann gilt ein Unfall im Homeoffice als Betriebsunfall?
Ein Unfall im Homeoffice wird als Arbeitsunfall eingestuft, sofern der Unfall infolge der versicherten Tätigkeit geschehen ist und die vorangegangene Handlung dem betrieblichen Zweck dient: Stürzt der Arbeitnehmende die Kellertreppe auf dem Weg zum häuslichen Arbeitsplatz hinunter, um Akten abzulegen oder das Diensthandy anzuschließen, gilt dies als Arbeitsunfall. Anders verhält es sich, wenn eine private Paketsendung geliefert wird, und sich der Arbeitnehmende auf dem Weg zur Haustür verletzt.
Wie melde ich einen Berufsunfall im Homeoffice?
Der Unfall sollte schnellstmöglich in schriftlicher Form dem Arbeitgebenden gemeldet werden. Der Unfallhergang sollte möglichst genau geschildert und bestenfalls mit Fotos belegt werden. Auch etwaige Zeugen sollten umgehend benannt werden.