In Deutschland unterliegen Defibrillatoren der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der MPBetreibV.
In §10 der MPBetreibV steht, dass der Betreibende ein in der Anlage 1 aufgeführtes Medizinprodukt (AED) nur betreiben darf, wenn zuvor der Hersteller oder eine dazu befugte Person, die im Einvernehmen mit dem Hersteller handelt,
Gemäß MPBetreibV nehmen wir Ihren AED in Betrieb, führen eine Funktionsprüfung vor Ort durch und weisen Ihre:n Medizinproduktebeauftragte:n in den Betrieb des Gerätes ein – inklusive Dokumentation aller Maßnahmen im Medizinproduktebuch.
Schnell, einfach und ohne lange Wartezeit:
1) Termin vereinbaren 2) Medizinprodukteberater:in Vorort empfangen 3) AEDs werden geprüft und gewartet
Neben der Benennung eines Geräteverantwortlichen, werden auch regelmäßige Kontrollen und Schulungen sowie das Anlegen eines Medizinproduktebuches vorgeschrieben. Mit dem WERO Routine-Check AED gehen wir noch weiter: mittels Simulator wird von unseren Medizinprodukteberater:innen Ihr AED auf Herz und Nieren geprüft.