WERO AED-Inbetriebnahme
In Deutschland unterliegen Defibrillatoren der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der MPBetreibV.
In §10 der MPBetreibV steht, dass der Betreibende ein in der Anlage 1 aufgeführtes Medizinprodukt (AED) nur betreiben darf, wenn zuvor der Hersteller oder eine dazu befugte Person, die im Einvernehmen mit dem Hersteller handelt,
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den AED am Betriebsort einer Funktionsprüfung unterzogen hat und
- die vom Betreiber beauftragte Person anhand der Gebrauchsanweisung sowie beigefügter sicherheitsbezogener Informationen und Instandhaltungshinweise in die sachgerechte Handhabung, Anwendung und den Betrieb des Medizinproduktes sowie in die zulässige Verbindung mit anderen Medizinprodukten, Gegenständen und Zubehör eingewiesen hat.
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