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Unsere STK-Dienstleistungen für Ihre AED-Geräte

Auf einen AED wird eine STK-Prüfplakette geklebt.

Ein funktionstüchtiger AED kann in Notfallsituationen den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten. Unsere zertifizierten Servicetechniker gewährleisten durch regelmäßige und professionelle Kontrollen, dass Ihr AED-Gerät im entscheidenden Moment zuverlässig funktioniert.

Was ist eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK)?

Die sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist ein essenzieller Bestandteil im Bereich der Medizintechnik, dessen Hauptziel es ist, die Sicherheit und Funktionsfähigkeit von medizinischen Geräten, einschließlich AEDs, regelmäßig zu überprüfen.

Wann und wie oft muss eine STK durchgeführt werden?

Die Durchführung einer STK ist gesetzlich durch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV §11) vorgeschrieben. Gemäß dieser Vorschrift müssen aktive nicht implantierbare Medizinprodukte, wie AEDs, mindestens alle zwei Jahre einer solchen Kontrolle unterzogen werden. Diese regelmäßige Überprüfung ist verpflichtend, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Geräte zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie im Notfall einwandfrei funktionieren.

Wie ist der Ablauf der STK?

Die Durchführung einer STK umfasst mehrere Schritte, um eine umfassende Überprüfung des Gerätes zu gewährleisten: 

1. Sichtprüfung: Zuerst wird das Gerät auf sichtbare Mängel oder Schäden untersucht. 

2. Gerätestatus: Eine detaillierte Überprüfung des Gerätestatus, einschließlich Batterieleistung und Zustand der Elektroden. 

3. Bei Bedarf: Wechsel des Verbrauchsmaterials, wie z.B. der Batterien oder der Pads. 

4. Funktionsprüfung: Anschließend wird die Funktionsfähigkeit des Gerätes getestet, um sicherzustellen, dass alle Komponenten korrekt arbeiten. 

5. Überprüfung von Sicherheitseinrichtungen: Es wird geprüft, ob alle Sicherheitsvorkehrungen des Gerätes intakt und funktionsfähig sind. 

6. Dokumentation: Die Ergebnisse der STK werden in einem Prüfbericht (inkl. Prüfplakette) festgehalten, das bis zur nächsten Prüfung in Ihrem Medizinproduktebuch aufbewahrt werden muss.

In welchen Fällen gibt es eine Befreiung von der STK-Pflicht?

Bis Ende 2016 gab es die Möglichkeit, eine Befreiung von der STK-Pflicht für automatische externe Defibrillatoren (AEDs) zu erklären. Ab dem 01. Januar 2017 ist eine neue Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in Kraft getreten, welche die Befreiung von der STK-Pflicht stark einschränkt. Lediglich für Defibrillatoren im öffentlichen Raum ist eine Befreiung möglich, insofern der AED selbsttestend ist und der Betreiber eine regelmäßige Sichtprüfung durchführt.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sicherheit und Zuverlässigkeit durch professionelle Wartung 
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zur STK 
  • Ausführliche Beratung und Betreuung rund um unsere Dienstleistungen 
  • Möglichkeit der Vor-Ort-Kontrolle
  • Bereitstellung von Leihgeräten bei Bedarf 

Ihre nächste AED-STK steht an?

Beauftragen Sie uns noch heute. Bei Fragen können Sie sich über reklamation@wero.de oder unser STK-Kontaktformular an uns werden - wir helfen Ihnen gerne weiter.

Berater:in vor Ort