Sicherheitsüberschuhe
Schuhüberzieher sind unerlässlich, wenn es um den Schutz empfindlicher Bodenbeläge oder um den Schutz des Tragenden oder weiterer Personen vor Schmutz, Staub, Viren oder gefährlichen Substanzen geht.
Bei WERO erhalten Sie Überziehschuhe und Sicherheitsüberschuhe für unterschiedliche Einsatzzwecke und einen zuverlässigen Schutz. Bei uns finden Sie die passende Lösung für Ihre Branche.
Inhalt: 100 Stk (0,11 €* / 1 Stk)
Sofort verfügbar, Lieferzeit: 1-3 Tage
Sofort verfügbar, Lieferzeit: 1-3 Tage
Inhalt: 50 Stk (0,25 €* / 1 Stk)
Sofort verfügbar, Lieferzeit: 1-3 Tage
Wo kommen Schuhüberzieher zum Einsatz?
Schuhüberzieher kommen in verschiedenen Branchen und Anwendungsbereichen zum Einsatz. Im Folgenden haben wir Ihnen einige Beispiele aufgeführt:
- In besonders sensiblen Arbeitsbereichen, wie der Lebensmittelindustrie, in der Gastronomie oder in der Pflege und im OP-Bereich
- Bei Monteuren und Handwerkern im Kundenservice, um Verschmutzungen der Wohnung oder des Hauses zu vermeiden
- In Verpackungsbetrieben
- Bei der Objektbesichtigung von Immobilien, Booten oder Campingwagen
Welche Arten von Schuhüberziehern gibt es?
Grundsätzlich wird zwischen Einweg-Überziehern und wiederverwendbaren Schuhüberziehern unterschieden. Weiterhin gibt es Modelle für feuchte, rutschige oder fettige Untergründe, die über eine Antirutsch-Sohle für zusätzlichen Grip verfügen. Je nach Beschaffenheit des Bodens, sind streifenfreie Überziehschuhe besonders wichtig. Die passenden Produkte und die nötige Strapazierfähigkeit richten sich nach dem jeweiligen Einsatzbereich. Gerne beraten wir Sie bei der Wahl eines passenden Modells.
Welche Eigenschaften sollten Schuhüberzieher haben?
Die Einweg-Überschuhe von WERO überzeugen durch folgende Eigenschaften:
Überschuhe mit Gummizug |
Überschuhe mit Antirutsch-Sohle extra-stark |
Unbedenklich im Lebensmittelbereich einsetzbar |
Wasserabweisend |
Hohe Dehnbarkeit |
Hohe Dehnbarkeit |
Wasserabweisend |
Rutschfest und besonders strapazierfähig |
Umlaufendes Latexgummiband für sicheren Halt |
Mit umlaufendem Befestigungsband |
Frei von Formaldehyd |
Frei von Formaldehyd |
Wann ist das Tragen von Schuhüberziehern Pflicht?
Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ermittelt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung, welchen Arbeitnehmenden persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zur Verfügung gestellt werden muss. Auch die DGUV 112-991 weist auf die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung im Bereich Fuß- und Knieschutz hin. Diese richtet sich nach Art und Umfang der Gefährdung, nach der Gefährdungsdauer und persönlichen Voraussetzungen der Beschäftigten.