Gehörschutz zählt in vielen Berufsgruppen zum Pflichtprogramm, doch nicht immer ist allen Mitarbeitenden bewusst, wie wichtig dieser ist und erledigen kleine oder auch mal größere Arbeiten ohne Schutz auf den Ohren. Zu welchen Schäden bereits kurzzeitige Lärmeinwirkungen führen können, wird oft unterschätzt.
In Deutschland zählt die Lärmschwerhörigkeit zu der Berufskrankheit mit den meisten Anerkennungen. In vielen Branchen sind Arbeitgeber daher verpflichtet, ihren Beschäftigten passenden Gehörschutz zur Verfügung zu stellen und vor der ersten Benutzung und danach wiederholt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich die richtige Anwendung zu unterweisen.
Wir unterstützen Sie gerne und unterweisen Ihre Beschäftigten in regelmäßigen Abständen. Sprechen Sie uns einfach an.