Hautschutzmittel dienen dazu, Hautirritationen zu reduzieren, die durch Arbeitsstoffe verursacht werden. Sie finden besonders bei Feuchtarbeiten und beim Umgang mit schwach hautreizenden Substanzen Verwendung. Die Wahl das richtigen Hautschutzmittels ist stark abhängig vom eigenen Einsatzbereich.
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Wird die Haut nicht ausreichend vor Belastungen geschützt, kann es zu Hauterkrankungen kommen, die mit langen Ausfallzeiten im Beruf oder sogar dem Verlust des Arbeitsplatzes verbunden sein können. Es ist wichtig, die Haut zuverlässig vor schädigenden Arbeitsstoffen zu schützen. Nicht immer kann hierbei auf Schutzhandschuhe zurückgegriffen werden.
Überall dort, wo organisatorische bzw. technische Maßnahmen oder eine Schutzausrüstung den direkten Hautkontakt mit Gefahrstoffen nicht verhindern können, zeigen die hautfreundlichen Aktivin®-Hautschutzprodukte ihre Schutzwirkung. Sparsam in der Anwendung und in bewährter Qualität.
Hautschutzmittel gehören neben Hautreinigungs- und Hautpflegeprodukten zu vorbeugenden Schutzmaßnahmen, um die Haut möglichst vor Irritationen und Erkrankungen zu schützen. Nur die regelmäßige und richtige Anwendung von Hautschutzmitteln schützt die Haut vorbeugend und reduziert die Gefahr einer intakten Barrierefunktion bei Hautbelastungen.
Für die Verwendung von Hautschutzmitteln in Form von Creme und Lotionen am Arbeitsplatz ist dennoch wichtig: In vielen Fällen muss das schützende Produkt schnell einziehen, so dass die Arbeit ohne große Verzögerungen aufgrund von fettenden Händen fortgesetzt werden kann.
Hautschutzmittel stärken unsere Haut und unterstützen die Hautbarriere. Die Schutzwirkung ist aber nur dann vorhanden, wenn sie auf den Arbeitsstoff abgestimmt sind. Entscheidend für die Auswahl der Hautschutzmittel ist die konkrete Hautbelastung, beispielsweise durch:
Zudem bieten wir verschiedene Arten von fettenden Hautschutzmitteln an, die nach Schutzfunktionen sowie Vorlieben des Anwenders ausgewählt werden sollten.
Unterschieden wird zwischen Hautschutzcreme, Hautschutzlotion und Hautschutzschaum. Alle Arten von Hautschutzmitteln sind gemischt aus Wasser und Öl. Ein Hautschutzschaum wird zusätzlich mit Luft aufgelockert.
Die Verbindung zwischen den zwei Stoffen entsteht mit Zugabe eines Emulgators – eine Emulsion ist das Ergebnis. Je nach Hauptbestandteil werden sie in Öl-in-Wasser-Emulsionen (O/W-Emulsion) und Wasser-in-Öl-Emulsionen (W/O-Emulsion) unterschieden.
Hautschutzmittel auf der Basis von natürlichem Bienenwachs eignen sich ideal für den Arbeitsschutz und sind besonders wohltuend bei rauer, rissiger und gereizter Haut. Das Wachs schützt die Haut vor Feuchtigkeitsverlust durch hautreizende Substanzen, macht sie geschmeidig und glättet sie.
Hautschutzmittel mit Bienenwachs dienen als optimaler Arbeitsschutz, wenn es um den Umgang mit verschiedenen aggressiven Stoffen geht. Bienenwachs schützt auch sehr wirksam vor Desinfektionsmitteln, schwachen Säuren, alkalischen Lösungen und Reinigern auf chemischer Basis, die empfindliche Hände schnell angreifen würden. Bei uns können Sie sowohl Hautschutzcreme als auch Hautschutzlotion mit Bienenwachs erwerben.
Wer im Freien arbeitet oder künstlich erzeugter UV-Strahlung, wie etwa beim Schweißen oder bei der Arbeit mit dem Gasbrenner ausgesetzt ist, muss sich mit UV-Schutzmitteln vor Hautgefährdungen schützen. Neben der Sonnenstrahlung kann auch die Strahlung künstlicher UV-Quellen schmerzhafte Sonnenbrände und Hautkrebserkrankungen verursachen, sofern kein ausreichender Schutz gewährleistet ist. Wir bieten Ihnen mit unserer UV-Schutzcreme und unserem UV-Schutzschaum zuverlässigen Schutz vor Sonnenbrand, Hautschädigung und vorzeitiger Hautalterung.
Die Gefahr, durch arbeitsbedingte UV-Strahlung an Hautkrebs zu erkranken, ist inzwischen nachgewiesen. Seit 01.01.2015 sind Plattenepithelkarzinome und aktinische Keratosen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Berufskrankheit anerkannt worden. Die Krankheiten zeigen sich durch meist rotbraune, schuppige Flecken auf der Haut der Körperteile, die häufig unter Sonneneinstrahlung gelitten haben.
Es braucht adäquate Hautschutzmittel. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsplätze auf mögliche Tätigkeiten zu untersuchen, die die Haut ihrer Mitarbeiter gefährden könnten. Ratsam ist es, die Gefährdungsbeurteilung mithilfe des Betriebsarztes durchzuführen. Im Hinblick darauf sind die notwendigen Hautschutzmittel, Hautreinigungsprodukte und Hautpflegeprodukte bereitzustellen. Mit einem Hautschutz- und Hygieneplan können Betriebe und Einrichtungen die Anwendung im Arbeitsablauf genau definieren und den Arbeitsschutz gewährleisten.