Ein funktionstüchtiger AED kann in Notfallsituationen den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten. Unsere zertifizierten Servicetechniker gewährleisten durch regelmäßige und professionelle Kontrollen, dass Ihr AED-Gerät im entscheidenden Moment zuverlässig funktioniert.
Die sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist ein essenzieller Bestandteil im Bereich der Medizintechnik, dessen Hauptziel es ist, die Sicherheit und Funktionsfähigkeit von medizinischen Geräten, einschließlich AED-Defibrillatoren, regelmäßig zu überprüfen.
Die Durchführung einer STK ist gesetzlich durch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV §11) vorgeschrieben. Gemäß dieser Vorschrift müssen aktive nicht implantierbare Medizinprodukte, wie AED-Defibrillatoren, mindestens alle zwei Jahre einer solchen Kontrolle unterzogen werden. Diese regelmäßige Überprüfung ist verpflichtend, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Geräte zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie im Notfall einwandfrei funktionieren.
Die Durchführung einer STK umfasst mehrere Schritte, um eine umfassende Überprüfung des Gerätes zu gewährleisten:
1. Sichtprüfung: Zuerst wird das Gerät auf sichtbare Mängel oder Schäden untersucht.
2. Gerätestatus: Eine detaillierte Überprüfung des Gerätestatus, einschließlich Batterieleistung und Zustand der Elektroden.
3. Bei Bedarf: Wechsel des Verbrauchsmaterials, wie z.B. der Batterien oder der Pads.
4. Funktionsprüfung: Anschließend wird die Funktionsfähigkeit des Gerätes getestet, um sicherzustellen, dass alle Komponenten korrekt arbeiten.
5. Überprüfung von Sicherheitseinrichtungen: Es wird geprüft, ob alle Sicherheitsvorkehrungen des Gerätes intakt und funktionsfähig sind.
6. Dokumentation: Die Ergebnisse der STK werden in einem Prüfprotokoll (inkl. Prüfplakette) festgehalten, das bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden muss.
Bis Ende 2016 gab es die Möglichkeit, eine Befreiung von der STK-Pflicht für automatische externe Defibrillatoren (AEDs) zu erklären. Ab dem 01. Januar 2017 ist eine neue Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in Kraft getreten, welche die Befreiung von der STK-Pflicht stark einschränkt. Lediglich für Defibrillatoren im öffentlichen Raum ist eine Befreiung möglich, insofern der AED selbsttestend ist und der Betreiber eine regelmäßige Sichtprüfung durchführt.
Ihre nächste AED-STK steht an? Dann melden sie sich gerne telefonisch, per Mail oder bequem über unser STK-Kontaktformular bei uns – alles weitere übernehmen wir!