Um die Schutzwirkung des angepassten Gehörschutzes sicherzustellen, muss dieser regelmäßig überprüft werden. Wiederkehrende Funktionskontrollen sind im Abstand von höchstens drei Jahren selbstständig durch den Träger durchzuführen*. Für die Kontrollmessungen ist der Unternehmer verantwortlich, der nach §8 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung den Zustand des Gehörschutzes regelmäßig prüfen muss.
Gerne übernimmt WERO das für Sie und führt die wiederkehrende Funktionsprüfung Ihrer AUDITECH Otoplastiken vor Ort für Sie durch. Die aufgeführten Preise beinhalten eine einmalige Anfahrt. Aufgrund der anatomischen Veränderung des Ohrs wird nach vier Jahren eine Erneuerung des Gehörschutzes durch eine neue Abdruckentnahme empfohlen.
* TRLV Lärm Teil 3, Abs. 6.2.3 (2), Arbeitsschutzverordnung von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin