DIN 13169 2021: Was genau hat sich geändert?
Seit November 2021 gilt eine
neue Version der DIN 13169. Mit Eintritt der Gültigkeit sind die großen
Erste-Hilfe-Koffer mit folgenden Produkten nach DIN 13169 zusätzlich
ausgestattet worden:
Da Pflaster zu den meistverbrauchten Materialien des Erste Hilfe Koffers zählen, wurden die Mengen wie folgt angepasst:
- 24 Stück Wundschnellverband 10 x 6 cm (vorher: 16 Stück)
- 12 Stück Fingerkuppenverband 5 x 4 cm (vorher: 8 Stück)
- 12 Stück Fingerverband 12 x 2 cm (vorher: 8 Stück)
- 12 Stück Pflasterstrips 7,2 x 1,9 cm (vorher: 8 Stück)
- 24 Stück Pflasterstrips 7,2 x 2,5 cm (vorher: 16 Stück)
Neu hinzugekommen sind außerdem 8 Einzelverpackungen Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut.
Die
Verbandkoffer sollten bis zum 30. April 2022 aktualisiert worden sein.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat hierzu
entsprechende Hinweise und Empfehlungen zur Aufrüstung der bereits
vorhandenen Koffer gegeben.
Kann ich vorhandene Erste Hilfe Koffer weiterhin nutzen?
Selbstverständlich verlieren Erste Hilfe Koffer, deren Inhalt sich an
der zuletzt aktualisierten DIN 13169 orientieren, nicht ihre
Gültigkeit, sondern lassen sich einfach und fachgerecht nachrüsten. Mit
unseren praktischen Nachrüst-Sets können Sie die zusätzlichen
Komponenten der DIN 13169 ergänzen und Ihre Erste-Hilfe-Ausrüstung
wieder auf den neuesten Stand bringen.
Wenn Sie bei der Überprüfung und dem Haltbarkeits-Check Ihrer
Verbandkästen Hilfe benötigen, sprechen Sie gerne unsere WERO
Medizinprodukteberater an oder informieren Sie sich über unsere WERO Dienstleistungen.
Wo liegen die Unterschiede zwischen der DIN 13169 und DIN 13164 bzw. DIN 13157?
Die Verbandskästen nach DIN 13169 enthalten im Unterschied zu Koffern der DIN 13157 die doppelte Menge an Verbandmaterial. Die Füllung des KZF-Verbandkasten nach DIN 13164 enthält u.a. zusätzliche Bestandteile, wie einen Fingerkuppen- oder
Wundschnellverband, weitere Pflasterstrips oder eine Augenkompresse.