Den plötzlichen Herztod bekämpfen – Mit einem Defibrillator Leben retten

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Der Plötzliche Herztod (PHT) ist eine der häufigsten Todesuraschen in Deutschland – und die häufigste außerhalb von Kliniken. Nach Schätzungen erliegen ihm mehr als 100.000 Menschen pro Jahr. Das sind 30-mal mehr als im Straßenverkehr tödlich verunglücken.

Die Ursache ist in der Regel eine anhaltende Herzrhythmusstörung, wie Kammerflimmern oder eine ventrikuläre Tachykardie, die schließlich zum Herzstillstand führt. Die normalerweise steten elektrischen Impulse, die das menschliche Herz in einem gleichmäßigen Rhythmus am Schlagen halten, werden chaotisch. Die Herzkammern pumpen nicht mehr und der Kreislauf kommt zum Erliegen.

Eine sofortige Herzlungen-Wiederbelebung kann Leben retten – aber nur in Kombination mit dem Einsatz eines Defibrillators. Nur dann steigt die Überlebenschance von 5 % auf bis zu 75 %. Der Anschaffungsaufwand ist jedoch recht hoch und die Geräte daher leider immer noch zu wenig verbreitet.

Eine Möglichkeit, die direkten Anschaffungskosten zu vermeiden und dennoch im Ernstfall vorbereitet zu sein, sind Mietmodelle.

Ursache des Plötzlichen Herztodes

Die Ursache für den PHT oder auch Sudden Cardiac Death (SCD) ist in der Regel eine anhaltende Herzrhythmusstörung (Kammerflimmern oder eine ventrikuläre Tachykardie), die schließlich zum Herzstillstand führt.

normaler-Sinus-Rhythmus

Bei einem gesunden Herzen sorgen regelmäßige elektrische Impulse für eine rhythmische Kontraktion des Herzmuskels. Das Blut wird dadurch gleichmäßig durch den Körper gepumpt.

kammerflimmern

Beim Kammerflimmern steht das Herz hingegen sozusagen unter Dauerstrom. Die Impulse erfolgen vollkommen unregelmäßig und in einer wesentlich höheren Anzahl pro Minute. Der Herzmuskel zuckt unkontrolliert, sprich das Herz flimmert.

Die Herzkammern pumpen nicht mehr und der Blutkreislauf kommt zum Erliegen, der Puls verschwindet, die Atmung setzt aus, der Betroffene verliert das Bewusstsein und die Zellen des Körpers beginnen abzusterben. Lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen treten am häufigsten im Zusammenhang mit Erkrankungen der Herzkranzgefäße auf. Sie können aber auch Folge von elektrischen Unfällen, Medikamenten-Missbrauch oder auch einfach nur Nebenwirkungen medikamentöser Behandlungen sein.

Warum Defibrillation?

Anders, als es in Filmen und Serien immer wieder gezeigt wird, dient ein „Defi“ nicht dazu, ein nicht mehr schlagendes Herz zum Pumpen zu bringen. Es wird nicht mit einem Zündfunken neu gestartet. Der Defibrillator setzt vielmehr schockartig das chaotisch flimmernde Herz in einen „Ruhemodus“ zurück. Kein Herzschlag, aber auch kein unkontrolliertes Zucken mehr. Das Reizleitungssystem wird auf null gesetzt, es gibt keine sichtbare elektrische Aktivität (Asystolie). Im EKG sieht man nur die sogenannte Nulllinie.

Erst jetzt hat man die Chance, durch eine Herzdruckmassage wieder eine reguläre, gleichmäßige Herztätigkeit herbeizuführen.

Je länger die Herzrhythmusstörung allerdings andauert, umso geringer ist diese Chance.

In jeder Minute, in der keine Hilfe erfolgt, sinkt damit die Überlebenswahrscheinlichkeit um 10 Prozent. Auch ist die Defibrillation die einzig wirksame Behandlungsmethode bei Kammerflimmern und ventrikulärer Tachykardie).

Defibrillator Pflicht für Unternehmen – Wie ist die gesetzliche Lage?

Mit Hilfe eines AEDs sind auch Laien in der Lage, Menschen mit Herzrhythmusstörungen zu retten. In Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen sowie Schulen kann er im Ernstfall Leben retten und ist dadurch Gold wert. Doch die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Defibrillatoren sind bis zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht genau abgesteckt. So besteht bisher noch keine Pflicht für die Bereitstellung von AEDs. Immer mehr öffentliche Gebäude oder Bürokomplexe erkennen allerdings die Vorteile und stellen diese auf freiwilliger Basis bereit.

Auch wenn es bis dato noch keine klare gesetzliche Regelung gibt, sprechen mittlerweile u.a. auch Berufsgenossenschaften eine klare Empfehlung für die lebensrettenden Geräte aus. So wird der Einsatz eines Defibrillators bspw. für Großbaustellen ab 100 Beschäftigten deutlich empfohlen. Auch die Gefährdungsbeurteilung eines Unternehmens kann bei der Entscheidung für einen AED unterstützen. Des Weiteren sollten auch Faktoren wie die Größe und die individuellen Gefahren innerhalb eines Betriebs berücksichtigt werden.

Darum lohnt sich die Anschaffung eines Defibrillators

Zwar sind die Anschaffungskosten von Defibrillatoren nicht gerade unerheblich – im Ernstfall kann er jedoch Leben retten, was ihn wiederum unbezahlbar macht. Aktuell sind zwar weder Betriebe noch öffentliche Einrichtungen zur Ausstattung mit Defibrillatoren gesetzlich verpflichtet, dennoch wird der Einsatz – gerade auch für größere Betriebe – deutlich empfohlen. Die Folgekosten nach dem Kauf sind zudem relativ gering. Um das Gerät jederzeit einsatzbereit zu halten muss in der Regel nicht viel Aufwand und Geld investiert werden.

In unserem Sortiment bieten wir diverse Defibrillatoren in bester Qualität zum Kauf an. Alternativ besteht bei uns ebenfalls die Möglichkeit, Defibrillatoren ganz bequem zu mieten. Informieren Sie sich noch heute in unserem Online-Shop!

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