WERO AED-Inbetriebnahme

In Deutschland unterliegen Defibrillatoren der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der MPBetreibV.

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In §10 der MPBetreibV steht, dass​ der Betreibende ein in der Anlage 1 aufgeführtes Medizinprodukt (AED) nur betreiben darf, wenn zuvor der Hersteller oder eine dazu befugte Person, die im Einvernehmen mit dem Hersteller handelt,

  • ​ den AED am Betriebsort einer Funktionsprüfung unterzogen hat und​
  • die vom Betreiber beauftragte Person anhand der Gebrauchsanweisung sowie beigefügter sicherheitsbezogener Informationen und Instandhaltungshinweise in die sachgerechte Handhabung, Anwendung und den Betrieb des Medizinproduktes sowie in die zulässige Verbindung mit anderen Medizinprodukten, Gegenständen und Zubehör eingewiesen hat.
Eine Frau sitzt an einem Tisch, füllt einen Bogen Papier aus und nimmt einen neongelben AEB Defibrillator in Betrieb

Leistungen der WERO AED-Inbetriebnahme

Gemäß MPBetreibV nehmen wir Ihren AED in Betrieb, führen eine Funktionsprüfung vor Ort durch und weisen Ihre:n Medizinproduktebeauftragte:n in den Betrieb des Gerätes ein – inklusive Dokumentation aller Maßnahmen im Medizinproduktebuch. 

  • Inbetriebnahme und Funktionsprüfung des ZOLL AED Plus® / ZOLL AED 3® nach MPDG
  • Einweisung des Medizinprodukte-Beauftragten in die sachgerechte Handhabung, Anwendung und den Betrieb des AEDs
  • Dokumentation der Inbetriebnahme im Medizinproduktebuch
  • Anlage bzw. Pflege des gesetzlich vorgeschriebenen AED-Bestandsverzeichnisses (§13 MPBetreibV)

Ablauf der WERO AED-Inbetriebnahme

Schnell, einfach und ohne lange Wartezeit:

1) Termin vereinbaren
2) Medizinprodukteberater:in Vorort empfangen
3) AEDs werden geprüft und gewartet

WERO Routine Check

Neben der Benennung eines Geräteverantwortlichen, werden auch regelmäßige Kontrollen und Schulungen sowie das Anlegen eines Medizinproduktebuches vorgeschrieben. Mit dem WERO Routine-Check AED gehen wir noch weiter: mittels Simulator wird von unseren Medizinprodukteberater:innen Ihr AED auf Herz und Nieren geprüft.

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