Sicherheitskennzeichnungen sind für die Sicherheit in jedem Gebäude unerlässlich. Die Sicherheitskennzeichnung erfüllt ihre Aufgabe durch eine Vielzahl von Sicherheitszeichen, die den aktuellen Normen wie DIN EN ISO 7010 und ASR A1.3 entsprechen.
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Sicherheitskennzeichen sind Piktogramme, die in Betrieben und öffentlichen Gebäuden sicherheitsrelevante Informationen für Beschäftigte und Besucher vermitteln. Diese Symbole sind so gestaltet, dass sie leicht verständlich und selbsterklärend sind. Im Bereich des Arbeits- und Unfallschutzes spielen Sicherheitskennzeichen eine zentrale Rolle, da sie helfen, Unfälle oder Gesundheitsschäden zu vermeiden.
Die Sicherheitskennzeichnung ist in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, insbesondere in der BGV A8, sowie in den Normen DIN 4844-1 und DIN 4844-2 geregelt. Diese Vorschriften sorgen für ein einheitliches und leicht verständliches Erscheinungsbild der Zeichen.
Die neuen Symbole für die Sicherheitskennzeichnung sind international und europäisch abgestimmt und in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 festgelegt. Das EU-Programm zur Sicherheitskennzeichnung enthält wesentliche Vorgaben aus der Norm DIN EN ISO 7010 sowie Vorschriften zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und Erste-Hilfe-Mitteln. Die Arbeitsstättenverordnung und die Vorgaben des betrieblichen Brandschutzes legen fest, wo Sicherheitskennzeichnungen anzubringen sind.
In der ASR A1.3 werden die Zeichen durch Buchstaben und eine dreistellige Ziffer unterschieden, wobei jedes Zeichen eine spezifische Bedeutung hat:
Die DIN 4844-2 regelt die in Deutschland einheitlich gültigen Sicherheitszeichen und wird seit 2012 in Verbindung mit der DIN EN ISO 7010 angewendet. Diese Norm steht im Zusammenhang mit der DIN 4844-1, die zusammen mit der DIN ISO 3864-Reihe Anforderungen an die Gestaltung von Sicherheitszeichen festlegt. Bis zu ihrer Neufassung im November 2021 enthielt sie auch Wassersicherheitszeichen, die nun in die DIN EN ISO 7010 integriert wurden. Einige der Symbole wurden auch in die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 übernommen.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A1.3) ist maßgeblich für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Betrieben und gilt für nahezu alle Arbeitsstätten in Deutschland. Diese Regel greift die Kennzeichnungen der neuen (DIN EN) ISO 7010 auf, die bundesweit und darüber hinaus Anwendung findet. Laut TÜV Rheinland sind Arbeitgeber verpflichtet, entweder die neue Kennzeichnung einzuführen oder ihre Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Letzteres ist jedoch oft aufwändig und zeitintensiv, Ausnahmen oder Bestandsschutz für die bisherige Kennzeichnung gibt es nicht.
Die Erkennungsweite gibt an, wie groß ein Zeichen sein muss, um aus einer bestimmten Entfernung gut erkennbar zu sein. Dabei spielen die Lichtverhältnisse eine wichtige Rolle. Nach ASR A1.3 und DIN 4844-1 sind die Anforderungen an die Erkennungsweiten von Markierungen festgelegt.
Die Erkennungsweiten von Sicherheitszeichen variieren je nach räumlichen Gegebenheiten und Lichtverhältnissen. Eine optimale Erkennungsweite wird erreicht, wenn Form, Farbe und Symbol des Zeichens gut sichtbar sind. Für Umgebungen mit wechselnden Lichtverhältnissen, wie Straßen oder Wege auf dem Betriebsgelände, sind besonders große, dauerhaft beleuchtete oder reflektierende Zeichen erforderlich.
Neben der richtigen Größe ist es wichtig, dass die Kennzeichen nicht verdeckt werden und somit gut sichtbar bleiben. Schmutz, Schnee oder verdeckende Fahrzeuge oder Geräte sind unverzüglich zu entfernen, um die Sichtbarkeit der Kennzeichen zu gewährleisten.